Betreff
34. Änderung des Flächennutzungsplanes -Baugebiet Gantweger Bach- hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden
Vorlage
FBPB/250/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.  Den Anregungen und Bedenken der Landesbetriebe Wald und Holz NRW     sowie Straßen NRW wird entsprechend der Sitzungsvorlage gefolgt.

2.  Es wird beschlossen, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt           Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1     BauGB (Baugesetzbuch) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich     liegt im Westen des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck, südwestlich des neuen      Friedhofes. Er beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur       6, Flurstücke 84, 86, 88, 89, 235, 251, 290, 291 und 292.

3.  Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der       Begründung mit Umweltbericht wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB           gebilligt.

4.  Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung     mit Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel              erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB.


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlussfassung in vorgenannter Sitzung wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen äußert seine Bedenken zur Planung, da im Plangebiet eine Ersatzaufforstungsfläche liegt und diese als Wald im Flächennutzungsplan dargestellt werden soll. Sollten die Bedenken nicht berücksichtigt werden können, werde ein Umwandlungsverfahren nach § 39 Landesforstgesetz i. V. m. § 43 Landesforstgesetz notwendig.

 

Verwaltungsseitig ist dazu auszuführen, dass vorgesehen ist das Wäldchen zwar zu erhalten, aber als öffentliche Grünfläche zu nutzen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung soll ein entsprechendes Umwandlungsverfahren durchgeführt werden.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass unter der Voraussetzung, dass im ordentlichen Bauleitplanverfahren eine Beteiligung erfolgt, keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden.

Diese Abstimmung wird im Rahmen der Behördenbeteiligung im Bebauungsplanverfahren erfolgen. 

 

Weitere Anregungen oder Bedenken sind nicht vorgetragen worden, sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen eintreffen, werden diese in der Sitzung ergänzt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6. Dezember       2007, TOP 2 ö. S. und des Rates vom 13. Dezember 2007, TOP 11 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                          250,-

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                              61000.65001

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Auszug Flächennutzungsplanänderung

Begründung mit Umweltbericht