Ergebnis der erneuten Offenlage und Satzungsbeschluss
Ergebnisse aus den
Beteiligungsverfahren:
1. Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt.
2. Der Anregung der IHK Nord Westfalen betriebsgebundenes Wohnen in den bisher unbebauten Teilen vollständig auszuschließen wird nicht gefolgt. Die Bedenken bzgl. der Absenkung der Trauf- und Firsthöhe werden zurückgewiesen.
3. Den Anregungen die Trauf- und Firsthöhe weiter abzusenken sowie Fahr- und Schüttsilos nur mit vom Wohngebiet abgewandten Öffnungen und einer Überdachung zuzulassen oder die Firstrichtung vorzugeben wird nicht gefolgt.
Abschließende
Beschlüsse:
4. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung und der Begründung.
6. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21.
Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in o.g. Sitzung wurde in der Zeit vom 10.
Oktober 2022 bis zum 24. Oktober 2022 (einschließlich) eine erneute Offenlage
durchgeführt. Zudem fand für die interessierte Öffentlichkeit ein
Informationstermin am 18. Oktober 2022 in der Alten Landwirtschaftsschule
statt. Dort wurde eine Niederschrift gefertigt, welche als Anlage beigefügt
ist.
Die eingegangenen
Stellungnahmen von privater Seite sind in der Anlage I aufgelistet.
Auf Seite 4 der
Begründung ist im ersten Absatz eine Änderung der Formulierung vorgenommen
worden, um zu verdeutlichen, dass die Schutzansprüche im Rahmen eines konkreten
Bauvorhabens zu prüfen und sicherzustellen sind.
Die Stellungnahmen
aus der ersten Offenlage sind als Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal
beigefügt (Anlage II).
Die Aufstellungen
mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der Beschlussvorschläge
gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die
Bebauungsplanänderung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Niederschrift der
Informationsveranstaltung
Anlage I – Abwägungstabelle aus der erneuten
Offenlage
Anlage II – Zusammenstellung der
Stellungnahmen/Ausführungen der Verwaltung nach
Themen sortiert aus der ersten Offenlage
Entwurf der
Planzeichnung
Entwurf der Begründung