hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
1. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes “Ferienpark Gut Holtmann“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
2. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 10. Oktober 2022 bis zum 10. November 2022 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es sind weder von
öffentlicher noch privater Seite Stellungnahmen eingegangen.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A.
Michaela Besecke Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im
Ratsinfosystem:
· Entwurf der Planzeichnung
·
Entwurf der Begründung