Betreff
Errichtung einer Legehennenanlage in 3 Ställen sowie einer Pack- und Maschinenhalle mit Wohnungen südwestlich von Osthellen hier: Ersetzen des versagten Einvernehmens durch die Bezirksregierung
Vorlage
FBPB/329/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:              

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt, sofern eine effektive Eingrünung nach Norden erfolgt und die Erschließung des Kotlagers verbessert wird.


Sachverhalt:

 

Entsprechend dem Beschluss des Bezirksausschusses und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem o. g. Vorhaben versagt, das entsprechende Schreiben der Stadt Billerbeck ist als Anlage beigefügt. Die Bezirksregierung hat nunmehr mitgeteilt, dass sie beabsichtige das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Auch dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Wie auch bei dem Vorhaben in Aulendorf hat die Bezirksregierung wesentliche Belange, welche die Stadt Billerbeck vorgebracht hat, in ihrer Stellungnahme nicht berücksichtigt. Zudem beschreibt sie die Zulässigkeit des Vorhabens, als wenn alle Gebäudeteile nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beantragt worden wären, was sich in den Antragsunterlagen anders widerspiegelt. Insbesondere die Errichtung der Packhalle mit den drei Wohnungen wurde von Seiten des Kreises Coesfeld und der Landwirtschaftskammer als sog. mitgezogene Privilegierung durch einen landwirtschaftlichen Stall bewertet. Denn bis auf eine Unterkunft für Bereitschaftspersonal lassen sich insbesondere die anderen beiden Wohnungen wohl nicht über § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB begründen.

 

Zu diesem Sachverhalt soll noch Rücksprache gehalten werden. Sollten bis zur Sitzung noch andere Informationen vorliegen, erfolgen weitere Ausführungen in der Sitzung.

 

Zusammenfassend ist jedoch auszuführen, dass die Legehennenställe nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig sind. Dies hat die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme noch einmal deutlich gemacht. Der Antragsteller muss aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen seine Tierhaltung umstellen. Ein Verbleib der Tiere in der alten Anlage ist nur befristet möglich. Wie bereits in der o. g. Bezirksausschusssitzung ausgeführt, konnte unter Beteiligung entsprechender Fachleute kein Alternativstandort gefunden werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Allerdings ist, wie bereits ausgeführt, die Anpflanzung entsprechend zu verbessern.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Bezirksausschuss vom 27. Februar 2008, TOP 1 ö. S. und Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 6. März 2008, TOP 8 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Stellungnahme der Stadt Billerbeck

Schreiben der Bezirksregierung