Der Bericht und die Stellungnahme der Bürgermeisterin über die
überörtliche Prüfung der Stadt Billerbeck durch die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wird vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis
genommen.
Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt die im Sachverhalt und in der
Anlage gemachten Ausführungen der Verwaltung als Stellungnahme gem. § 105 Abs.
7 GO NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpaNRW sowie
die Aufsichtsbehörde zu senden.
Sachverhalt:
Die
überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden in NRW
erfolgt gem. § 105 GO NRW. Die Prüfung soll alle fünf Jahre unter Einbeziehung
sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie weiterer
Unterlagen erfolgen.
Die letzte
überörtliche Prüfung der Stadt Billerbeck durch die gpaNRW erfolgte in der Zeit
von Juli 2017 bis Februar 2018 und umfasste die Bereiche Finanzen, Schulen,
Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen.
Die aktuelle
Prüfung der gpaNRW erfolgte in der Zeit von Juni 2022 bis Juni 2023, sie
umfasste die Teilbereiche
-
Finanzen
-
Ordnungsbehördliche
Bestattungen
-
Friedhofswesen
-
Vergabewesen
-
Informationstechnik
an Schulen
-
Rechnungsprüfung
-
Interkommunale
Zusammenarbeit
Den Gesamtbericht der gpaNRW
runden der Vorbericht und das gpa-kennzahlenset ab. Der Bericht ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt, in der Sitzung erfolgt die Präsentation
des Berichtes durch die Prüfer der gpaNRW.
Stellungnahme der Verwaltung
Die durch die gpaNRW erfolgten
Feststellungen und Empfehlungen wurden von der Verwaltung geprüft.
§ 105 Abs. 6 und 7 GO NRW lauten
wie folgt:
(6) Der Bürgermeister legt den
Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister haben zu den Feststellungen und
Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner
Beratungen.
(7) Der Rat beschließt über die
gegenüber der Gemeindeprüfungsanhalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende
Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen
und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmen Frist,
das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen
werden.
Der Teilbericht „Vorbericht“ informiert über die wesentlichen Ergebnisse
und die Prüfungsmethodik der stattgefundenen Prüfung. Neben der Rechtmäßigkeit
legt die gpaNRW Wert auf den Kennzahlenvergleich als Prüfungsmethodik. Die ermittelten
Kennzahlen der Stadt Billerbeck werden landesweit verglichen.
Die Stadt Billerbeck erreicht im gesamten Betrachtungszeitraum
(2017-2021) den Haushaltsausgleich und erhöht stetig die Rücklagen. Es wird ihr
bescheinigt, dass der Rechnungslegungsstandard vorbildlich ist. Die Planungen
der Stadt Billerbeck sind plausibel und lassen kein zusätzliches Planungsrisiko
erkennen. Der Handlungsbedarf, die Haushaltssituation zu verbessern, ist
vergleichsweise gering. Die Empfehlung, die Hebesätze anzupassen, wird im
nächsten HFA vorgeschlagen. Die neuen Tarifabschlüsse im Sommer 2023 werden
jedoch dazu führen, dass im nächsten Haushalt auch in der mittelfristigen
Planung mit wesentlich höheren Steigerungen geplant werden muss. Momentan bestehen bei der Haushaltsplanung
grundsätzlich hohe allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken. Diese ergeben
sich aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen die durch die Flüchtlingskrisen,
der COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg hervorgerufen werden und deren
finanzielle Auswirkungen. Darüberhinausgehende
zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die gpaNRW nicht.
Der Politik und der Verwaltung liegen durch die fristgerechte
Aufstellung der Haushaltssatzung mit zusätzlichen Anlagen zur 10 Jahresplanung
und Möglichkeit der Einsparungen, der zeitigen Jahresabschlusserstellung, dem
regelmäßigen Finanzbericht wesentliche Informationen über den
hauswirtschaftlichen Rahmen vor.
Bei dem Themenfeld Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit im
Friedhofswesen wird der Stadt ein guter Standard bescheinigt. Die
Digitalisierung an den Schulen ist bereits weit fortgeschritten.
Im Prüfungsbericht werden Ergebnisse von Analysen als „Feststellung“,
die eine positive aber auch negative Wertung beinhalten kann, aufgeführt. Empfehlungen
von Seiten der gpaNRW werden als solche ausgewiesen. Sie könnten zu
Verbesserungen führen.
Als Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes wird die Kenntnisnahme des
Prüfungsberichtes vorgeschlagen. Sollten sich als Ergebnis der Beratung
Handlungsbedarfe oder Verweisungen an Fachausschüsse ergeben, kann der
Beschlussvorschlag erweitert werden.
Die abschließende Entscheidung über die
Stellungnahme an die gpaNRW und die Aufsichtsbehörde soll in der Ratssitzung am
14.09.2023 erfolgen.
i.A.
Marion Lammers Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1) PowerPoint
Präsentation der gpaNRW
2) Gesamtprüfungsbericht
der GPA
3) Zusammenfassung der Empfehlungen und Feststellungen