Betreff
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FB20/0668/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Der Bericht und die Stellungnahme der Bürgermeisterin über die überörtliche Prüfung der Stadt Billerbeck durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) wird vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt die im Sachverhalt und in der Anlage gemachten Ausführungen der Verwaltung als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die gpaNRW sowie die Aufsichtsbehörde zu senden.

 


Sachverhalt:

Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden in NRW erfolgt gem. § 105 GO NRW. Die Prüfung soll alle fünf Jahre unter Einbeziehung sämtlicher vorliegender Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie weiterer Unterlagen erfolgen.

 

Die letzte überörtliche Prüfung der Stadt Billerbeck durch die gpaNRW erfolgte in der Zeit von Juli 2017 bis Februar 2018 und umfasste die Bereiche Finanzen, Schulen, Sport- und Spielplätze sowie Verkehrsflächen.

Die aktuelle Prüfung der gpaNRW erfolgte in der Zeit von Juni 2022 bis Juni 2023, sie umfasste die Teilbereiche

-       Finanzen

-       Ordnungsbehördliche Bestattungen

-       Friedhofswesen

-       Vergabewesen

-       Informationstechnik an Schulen

-       Rechnungsprüfung

-       Interkommunale Zusammenarbeit

 

Den Gesamtbericht der gpaNRW runden der Vorbericht und das gpa-kennzahlenset ab. Der Bericht ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt, in der Sitzung erfolgt die Präsentation des Berichtes durch die Prüfer der gpaNRW.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die durch die gpaNRW erfolgten Feststellungen und Empfehlungen wurden von der Verwaltung geprüft.

§ 105 Abs. 6 und 7 GO NRW lauten wie folgt:

(6) Der Bürgermeister legt den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister haben zu den Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfungsbericht gegenständlich sind, Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

(7) Der Rat beschließt über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanhalt und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung innerhalb einer dafür bestimmen Frist, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden.

 

Der Teilbericht „Vorbericht“ informiert über die wesentlichen Ergebnisse und die Prüfungsmethodik der stattgefundenen Prüfung. Neben der Rechtmäßigkeit legt die gpaNRW Wert auf den Kennzahlenvergleich als Prüfungsmethodik. Die ermittelten Kennzahlen der Stadt Billerbeck werden landesweit verglichen.

 

Die Stadt Billerbeck erreicht im gesamten Betrachtungszeitraum (2017-2021) den Haushaltsausgleich und erhöht stetig die Rücklagen. Es wird ihr bescheinigt, dass der Rechnungslegungsstandard vorbildlich ist. Die Planungen der Stadt Billerbeck sind plausibel und lassen kein zusätzliches Planungsrisiko erkennen. Der Handlungsbedarf, die Haushaltssituation zu verbessern, ist vergleichsweise gering. Die Empfehlung, die Hebesätze anzupassen, wird im nächsten HFA vorgeschlagen. Die neuen Tarifabschlüsse im Sommer 2023 werden jedoch dazu führen, dass im nächsten Haushalt auch in der mittelfristigen Planung mit wesentlich höheren Steigerungen geplant werden muss. Momentan bestehen bei der Haushaltsplanung grundsätzlich hohe allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken. Diese ergeben sich aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen die durch die Flüchtlingskrisen, der COVID-19-Pandemie und den Ukraine-Krieg hervorgerufen werden und deren finanzielle Auswirkungen. Darüberhinausgehende zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die gpaNRW nicht.

 

Der Politik und der Verwaltung liegen durch die fristgerechte Aufstellung der Haushaltssatzung mit zusätzlichen Anlagen zur 10 Jahresplanung und Möglichkeit der Einsparungen, der zeitigen Jahresabschlusserstellung, dem regelmäßigen Finanzbericht wesentliche Informationen über den hauswirtschaftlichen Rahmen vor.

 

Bei dem Themenfeld Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit im Friedhofswesen wird der Stadt ein guter Standard bescheinigt. Die Digitalisierung an den Schulen ist bereits weit fortgeschritten.

 

Im Prüfungsbericht werden Ergebnisse von Analysen als „Feststellung“, die eine positive aber auch negative Wertung beinhalten kann, aufgeführt. Empfehlungen von Seiten der gpaNRW werden als solche ausgewiesen. Sie könnten zu Verbesserungen führen.

 

Als Beschluss des Rechnungsprüfungsamtes wird die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes vorgeschlagen. Sollten sich als Ergebnis der Beratung Handlungsbedarfe oder Verweisungen an Fachausschüsse ergeben, kann der Beschlussvorschlag erweitert werden.

 

Die abschließende Entscheidung über die Stellungnahme an die gpaNRW und die Aufsichtsbehörde soll in der Ratssitzung am 14.09.2023 erfolgen.

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                                          Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen:

1) PowerPoint Präsentation der gpaNRW 

2) Gesamtprüfungsbericht der GPA

3) Zusammenfassung der Empfehlungen und Feststellungen