Betreff
Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen
hier: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Gantweg
Vorlage
FB60/1953/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Beschlussvorschlag ist ggf. in der Sitzung zu formulieren.

 


Sachverhalt:

 

Im Bereich Billerbeck-Gantweg (siehe Anlage 1) außerhalb einer der festgesetzten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA), liegt ein Antrag zur Errichtung von zwei WEA vor. In Rosendahl-Darfeld haben angrenzend an die Stadtgrenze zu Billerbeck bereits drei WEA das Genehmigungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der kumulierenden Wirkung sind die Anlagen auf Billerbecker Gebiet daher mit den Nummern 4 und 5 versehen.

Die WEA 4 ist mit einer Gesamthöhe von 220 m geplant, die WEA 5 mit einer Gesamthöhe von 249,5 m. Der Rotordurchmesser beider Anlagen beträgt jeweils 175 m. Die geplanten Anlagen befinden sich in einer Entfernung von 475 m (WEA 4) bzw. 506 m (WEA 5) zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Schall- und Schattenwurfprognosen (Anlagen 2 & 3) liegen vor, ein Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung der Anlagen entfällt, da eine optisch bedrängende Wirkung bei einem Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung ab der zweifachen Gesamthöhe der Anlage i.d.R. nicht mehr anzunehmen ist.

Der Vorlage außerdem beigefügt ist der landschaftspflegerische Begleitplan, der UVP-Bericht sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlagen 4-6).

Alle Antragsunterlagen werden derzeit vom Kreis Coesfeld geprüft. Ein öffentliches Verfahren mit einer Auslegung der Unterlagen ist nicht vorgesehen.

 

Die nähere temporäre (WEA 4 & 5) und dauerhafte Erschließung (WEA 4) soll von Süden über die Bockenstiege und im weiteren Verlauf mutmaßlich über die L577 erfolgen, wobei diesbezüglich noch keine eindeutigen Unterlagen vorliegen und deshalb durch die Stadt Billerbeck nachgefordert wurden (siehe Anlage 7). Auch das Amt für Agrarordnung hat noch Klärungsbedarf zu der Erschließung.

Warum die Erschließung der beiden Anlagen nicht über die nahegelegene L580 erfolgen kann, ist nicht dargelegt.

 

Planungsrechtlich ist die Antragstellung wie folgt einzustufen:

  • Die Stadt Billerbeck hat einen gültigen Flächennutzungsplan, der die Windkraftnutzung im Stadtgebiet regelt.
  • Die geplanten Anlagen liegen nicht in einer der ausgewiesenen Konzentrationszonen.
  • Die aktuelle Rechtslage eröffnet die Möglichkeit, die ergänzende Darstellung von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie ohne Ausschlusswirkung gem. § 249 Abs. 4 BauGB vorzunehmen.
  • Gemäß der aktuellen Rechtsprechung, bleibt die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für das übrige Gemeindegebiet dabei von der Darstellung ergänzender Sondergebiete unberührt.
  • Der Rat der Stadt Billerbeck hat mit Beschluss vom 2. März 2023 die Verwaltung beauftragt die sog. isolierte Positivplanung für den Bereich Gantweg / Hamern voranzutreiben, in dem vier weitere Anlagen geplant sind.

 

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              -,-- €     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

(nur im Ratsinfosystem)

1.                   Übersichtskarte

2.                   Schallimmissionsprognose

3.                   Schattenwurfprognose

4.                   Landschaftspflegerischer Begleitplan

5.                   UVP-Bericht

6.                   Artenschutzfachbeitrag

7.                   Zuwegungen und Kranstellflächen