hier: Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Gantweg
Sachverhalt:
Im Bereich
Billerbeck-Gantweg (siehe Anlage 1) außerhalb einer der festgesetzten
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA), liegt ein Antrag zur
Errichtung von zwei WEA vor. In Rosendahl-Darfeld haben angrenzend an die
Stadtgrenze zu Billerbeck bereits drei WEA das Genehmigungsverfahren
durchlaufen. Aufgrund der kumulierenden Wirkung sind die Anlagen auf
Billerbecker Gebiet daher mit den Nummern 4 und 5 versehen.
Die WEA 4 ist mit
einer Gesamthöhe von 220 m geplant, die WEA 5 mit einer Gesamthöhe von 249,5 m.
Der Rotordurchmesser beider Anlagen beträgt jeweils 175 m. Die geplanten
Anlagen befinden sich in einer Entfernung von 475 m (WEA 4) bzw. 506 m (WEA 5)
zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Schall- und Schattenwurfprognosen (Anlagen 2 &
3) liegen vor, ein Gutachten zur optisch bedrängenden Wirkung der Anlagen
entfällt, da eine optisch bedrängende Wirkung bei einem Abstand zur
nächstgelegenen Wohnbebauung ab der zweifachen Gesamthöhe der Anlage i.d.R.
nicht mehr anzunehmen ist.
Der Vorlage
außerdem beigefügt ist der landschaftspflegerische Begleitplan, der UVP-Bericht
sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlagen 4-6).
Alle
Antragsunterlagen werden derzeit vom Kreis Coesfeld geprüft. Ein öffentliches
Verfahren mit einer Auslegung der Unterlagen ist nicht vorgesehen.
Die nähere
temporäre (WEA 4 & 5) und dauerhafte Erschließung (WEA 4) soll von Süden
über die Bockenstiege und im weiteren Verlauf mutmaßlich über die L577
erfolgen, wobei diesbezüglich noch keine eindeutigen Unterlagen vorliegen und
deshalb durch die Stadt Billerbeck nachgefordert wurden (siehe Anlage 7). Auch
das Amt für Agrarordnung hat noch Klärungsbedarf zu der Erschließung.
Warum die
Erschließung der beiden Anlagen nicht über die nahegelegene L580 erfolgen kann,
ist nicht dargelegt.
Planungsrechtlich
ist die Antragstellung wie folgt einzustufen:
- Die
Stadt Billerbeck hat einen gültigen Flächennutzungsplan, der die
Windkraftnutzung im Stadtgebiet regelt.
- Die
geplanten Anlagen liegen nicht in einer der ausgewiesenen Konzentrationszonen.
- Die
aktuelle Rechtslage eröffnet die Möglichkeit, die ergänzende Darstellung
von Sondergebieten für die Nutzung der Windenergie ohne Ausschlusswirkung
gem. § 249 Abs. 4 BauGB vorzunehmen.
- Gemäß
der aktuellen Rechtsprechung, bleibt die Ausschlusswirkung einer
Konzentrationszonenplanung für das übrige Gemeindegebiet dabei von der
Darstellung ergänzender Sondergebiete unberührt.
- Der Rat
der Stadt Billerbeck hat mit Beschluss vom 2. März 2023 die Verwaltung
beauftragt die sog. isolierte Positivplanung für den Bereich Gantweg /
Hamern voranzutreiben, in dem vier weitere Anlagen geplant sind.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
(nur im Ratsinfosystem)
1.
Übersichtskarte
2.
Schallimmissionsprognose
3.
Schattenwurfprognose
4.
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
5.
UVP-Bericht
6.
Artenschutzfachbeitrag
7.
Zuwegungen
und Kranstellflächen