1. Für die Neuplanung des Bauhofes werden die erforderlichen Planungsleistungen gemäß VgV (Vergabeordnung) EU-weit (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) ausgeschrieben und anhand der in der Sitzungsvorlage beschriebenen Kriterien vergeben.
2. Die Entsperrung von Haushaltsmitteln in Höhe von 120.000,- € für 2025 wird beschlossen.
3. Das Raumprogramm für den Bauhof wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage verwendet.
Sachverhalt:
Vor drei
Jahren wurde am Friethöfer Kamp ein Grundstück mit einer aufstehenden Halle als
zukünftiger Standort für den Bauhof erworben. Wie bei den damaligen
Ortsbesichtigungen bereits erörtert, soll die große Halle aus dem Jahre 1994
als Fahrzeughalle und durch Einbauten auch für Werkstattbereiche umgebaut und
genutzt werden. Die kleine vorgelagerte Halle von 1979 soll ebenso, wie das
kleine Bürogebäude aus Holz abgebrochen werden. Neben den Umbauten ist die
Errichtung eines Sozialtraktes und Bürotraktes erforderlich.
Zur Umsetzung
des Neubaus des Bauhofes ist nun die Ausschreibung der Planungsleistungen
vorzunehmen. Die Höhe des geschätzten Auftragswertes entscheidet darüber, ob
Leistungen EU-weit oder national ausgeschrieben werden müssen. Öffentliche Auftraggeber
sind verpflichtet, eine freiberufliche Leistung (hier Planungsleistungen) bei
Überschreitung des Schwellenwertes (z.Zt. 221.000,- € netto) gemäß VgV EU-weit
auszuschreiben.
Eine
Abweichung ist für einzelnen Planungsleistungen nur möglich, wenn eine
Planungsleistung unter 80.000,- Euro netto liegt und die Summe der Nettowerte
dieser Leistungen 20% des Gesamtwertes aller Planungsleistungen nicht
überschreitet.
Die
Planungsleistungen werden insgesamt auf 451.000,- € netto geschätzt.
Darin enthalten
sind u.a. die Honorarkosten Architekten, Fachingenieurleistung HSLE (Heizung,
Sanitär, Lüftung, Elektro), Tragwerksplanung, Außenanlagen, Prüfstatik,
Brandschutzkonzept, Energieberatung, Vermessung, Bodengutachten, SiGeKo). Die
ersten drei Bausteine sind bereits mit gut 400.000,-€ netto kalkuliert.
Zur
Kostenersparnis wird verwaltungsseitig überlegt die Bauleitung selber zu
übernehmen. Sofern die Arbeitskapazitäten dies zulassen kann so ein
Schätzbetrag von gut 80.000,- netto eingespart werden. Somit wäre nun eine
Vergabe von Planungsleistungen in Höhe von rund 400.000,- € brutto zu tätigen.
Aufgrund der
Höhe der Planungsleistungen und der Notwendigkeit der direkten Zusammenarbeit
der Beteiligten sollen die ersten drei Leistungen gemeinsam ausgeschrieben
werden. Die Architektenleistungen jedoch ohne die Leistungsphase 8 + 9
(Bauleitung). Eine weitere Aufsplittung ist aufgrund der dann notwendigen
erneuten Ausschreibung nicht zielführend.
Zunächst wird
ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt in dem sich Planungsbüros bewerben können
an der Ausschreibung teilzunehmen. Diese werden aufgrund ihrer Eignung und
Qualifikation bewertet und die am besten bewerteten werden zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert. Von diesen wird dann eine finale Auswahl getroffen. Hierzu
wird ein Angebot abgegeben, welches nach den Zuschlagskriterien Projektkonzept,
Projektteam und Honorar bewertet wird. Details hierzu werden zurzeit noch mit
der Kommunalagentur abgestimmt. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens ist
eine Vergabe ohne fachliche Begleitung leider nicht möglich. Weitere
Ausführungen hierzu erfolgen in der Sitzung.
Bei einer
Vergabe werden nicht alle Leistungen in diesem Jahr erbracht und abgerechnet.
Im laufenden Haushaltsjahr sind 300.000,- eingeplant. Für das nächste Jahr sind
die Mittel jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser muss für die Vergabe
der Planungsleistungen in entsprechender Höhe entsperrt werden, damit das
Vergabeverfahren durchgeführt werden kann. Damit parallel auch weitere kleinere
Planungsleistungen beauftragt werden können und es sich nur um eine Schätzung
der Kosten handelt, wird zur Vereinfachung vorgeschlagen, den Sperrvermerk für
das Jahr 2025 anteilig in Höhe von 120.000,- € aufzuheben.
Nach
Erarbeitung der Vorplanung und der Kostenschätzung nach DIN 276 (Leistungsphase
2) erfolgt eine Vorstellung und Beratung im Ausschuss.
Im Auftrag
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.12.2020, TOP 3
n. ö. S., Sitzung des Rates vom 17.12.2020, TOP 9 n. ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 420.000,- €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 01065.78550000
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
Schrägluftbild
Raumprogramm