hier: Vorstellung des Planentwurfes
- Es wird beschlossen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt im nördlichen Stadtgebiet der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl. Der Planbereich liegt in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel und umfasst in der Flur 4 die Flurstücke 22, 23 tlw., 33, 54, 34, 35, 36, 62 tlw., 37 tlw., 41 tlw., 42 tlw., in der Flur 5 die Flurstücke 5 und 6, in der Flur 7 die Flurstücke 8, 9, 11, 37, 35 und 84, in der Flur 8 die Flurstücke 21-24 sowie 29-31.
- Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Wie bereits in der
vergangenen Ratssitzung ausgeführt liegen für den Bereich Hamern-Gantweg nun
die erforderlichen Gutachten vor, um in die Erarbeitung des Planentwurfes
einzusteigen. Der Entwurf des Umweltberichtes wird zurzeit erarbeitet und bis
zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses nachgereicht. Dazu werden
alle Gutachten durchgearbeitet und als Anlage der Begründung nachfolgend
beigefügt. Als Plankonzept vorgelegt werden zunächst der Planentwurf und der
Entwurf der Begründung.
Parallel zu den
Beteiligungsverfahren wird auch die landesplanerische Abfrage nach § 34 LPlG
erfolgen.
i. A.
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.2.2023, TOP 7 ö.S. und des Rates vom 02.03.2023 TOP 13 ö.S.
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung mit Begründung