Sachverhalt:
Für das Obergeschoss des Lidls liegt der Antrag zur Nutzung als Arztpraxis vor. Hierfür soll im Bereich des Kreisverkehrs Darfelder Straße/Industriestraße ein Aufzug errichtet werden, um das Obergeschoss zu erschließen. Dieser soll neben das Treppenhaus gebaut und mit weißem Putz versehen werden.
Die Baugrenzen des Bebauungsplanes „Conze und Colsman“ werden um 2,40 m x 2,20 m überschritten. Nachbarbelange sind nicht betroffen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen der Befreiung von den Festsetzungen zuzustimmen, da die barrierefreie Erreichbarkeit für eine Arztpraxis unerlässlich ist. Zwar überragt der neue Baukörper das gläserne Treppenhaus geringfügig, durch seine kleine Grundfläche kann dies jedoch aus Sicht der Verwaltung vernachlässigt werden.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,--
Anlagen:
Lageplan
Ansichten