Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Herr Messing weist darauf hin, dass in der der Sitzungsvorlage beigefügten Geschäftsordnung noch keine Regelung enthalten sei, wie zukünftig mit den Informationen für die sachkundigen Bürger umgegangen werden soll. Der Städte- und Gemeindebund habe mitgeteilt, dass eine völlige Freigabe der nichtöffentlichen Sitzungen für sachkundige Bürger rechtlich bedenklich sei.

 

Frau Rawe vermisst in der Vorlage konkrete Angaben über die Kosten für Live-Übertragungen.

 

Frau Dirks betont, dass es nicht nur um die Kosten, sondern auch um den Datenschutz gehe.

Herr Messing verweist auf die umfangreichen Ausführungen in der Sitzungsvorlage der Stadt Gelsenkirchen, die der Einladung beigefügt ist. Wichtig sei aber, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einwilligung aller Anwesenden zur Live-Übertragung vorliegen müsse und er seine Zustimmung nicht geben werde.

Frau Dirks gibt zu bedenken, dass  Äußerungen verfremdet, ausgeschnitten oder gespeichert werden können. Außerdem müssten die Aufzeichnungen eine bestimmte Qualität aufweisen, weil sie ansonsten nicht angeschaut würden. Des  Weiteren sei das Abhängigkeitsverhältnis der städt. Bediensteten bei einer Einwilligung zu bedenken.

Herr Brockamp und Frau Mollenhauer erklären ebenfalls, dass sie ihre Zustimmung verweigern würden.

Herr Schlieker erklärt, dass er diese Meinungen respektiere und sich das Thema damit erübrigt habe.

 

Herr Messing erläutert dann die einzelnen Änderungen der Geschäftsordnung.

 

 

Herr Tauber bittet darauf zu achten, dass in den Sitzungsvorlagen die Angaben zu den „Kosten“ und „Finanzierung“ auch gemacht werden.

Herr Messing sagt das zu.

 

 

Zu § 10 „Teilnahme an Sitzungen“ verweist Herr Messing auf die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes bzgl. der Zulassung von sachkundigen Bürgern zu nichtöffentlichen Sitzungen. Danach sei es mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht zu vereinbaren, dass sachkundige Bürger generell an allen Sitzungen als Zuhörer teilnehmen können und auch die Niederschriften erhalten. Sachkundige Bürger dürften bei nichtöffentlichen Sitzungen nur anwesend sein, wenn der Aufgabenbereich des eigenen Gremiums durch den Beratungsgegenstand berührt werde. Das gelte auch für stellv. sachkundige Bürger der Ausschüsse. Das bedeute, dass sachkundige Bürger auch in den Fraktionen nur bedingt mitarbeiten dürften.

 

Nach diesem Rechtshinweis habe er ein Problem damit, eine andere Handhabung zu fordern, auch wenn die Praktikabilität in der Fraktion hiervon betroffen sei, so Herr Tauber. Er fragt nach, ob dies in irgendeinem Zusammenhang mit dem von Herrn Geuking angestrengten Klageverfahren zu sehen sei.

 

Frau Dirks erläutert, dass das Klageverfahren einen anderen Inhalt habe. Herr Geuking argumentiere, dass die Niederschriften der vorberatenden Ausschüsse vorliegen müssten, bevor der Rat beschließen könne. Er meine, dass die Niederschriften Bestandteil der Sitzungsvorbereitung seien. Das sei aber nicht richtig, Sie habe die Sitzungen vorzubereiten und den Rat in geeigneter Weise darüber zu informieren, worüber beschlossen werden soll. Hierfür müsse keine Niederschrift vorliegen, eine mündliche Information in der Sitzung wäre auch ausreichend.

 

Herr Rampe erinnert an seine Anregung, im Ratsinformationssystem nach den Ausschusssitzungen das Abstimmungsergebnis bekannt zu geben. Daraus lasse sich vor einer Ratssitzung ein Stimmungsbild ableiten. Dies werde beim Kreis auch praktiziert.

 

Herr Dr. Meyring ergänzt, dass er angeregt habe, zu Beginn jeder Ratssitzung eine Tabelle vorzulegen, in der zu jedem Tagesordnungspunkt der Beschlussvorschlag und das Abstimmungsverhalten der vorberatenden Ausschüsse aufgezeigt werde.

 

Herr Tauber führt aus, dass in der Regel die eingereichten Beschlussvorschläge auch beschlossen würden, es also nur um Änderungen und das Abstimmungsergebnis gehe. Es sollte möglich sein, diese vorab freizuschalten.

 

Verwaltungsseitig wird zugesagt, das zu testen.

 

 

Herr Dr. Meyring weist darauf hin, dass der Abs. 6 des § 24 aufgrund der Ausführungen zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes entfallen könne.

 

Aufgrund der o. a. Erörterung besteht Einvernehmen, in § 27 Abs. 11 und 15 einzufügen, dass die sachkundigen Bürger nur für ihren jeweiligen Ausschuss Einladungen und Niederschriften erhalten.

 

Herr Messing sagt zu, in der Ratssitzung am Donnerstag eine überarbeitete Geschäftsordnung als Tischvorlage vorzulegen.


Stimmabgabe: einstimmig