Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Den Ratsmitgliedern liegt als Tischvorlage die überarbeitete Geschäftsordnung vor.

 

Herr Geuking schlägt vor, im § 6 Abs. 2 (Öffentlichkeit der Ratssitzungen) die Öffentlichkeit bei den aufgeführten Angelegenheiten nicht grundsätzlich auszuschließen und deshalb das Wort „wird“ durch „kann“ zu ersetzen.

 

Herr Messing verweist auf die Gemeindeordnung, nach der die Öffentlichkeit bei den aufgeführten Angelegenheiten auszuschließen ist. Diesbezüglich gebe es keinen Spielraum.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Stimmabgabe: 25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung