hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Den Anregungen des Kreises Coesfeld wird entsprechend der Ausführungen gefolgt bzw. die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Hinweise der unitymedia, der Bundeswehr, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur Kenntnis genommen.
3. Der Anregung der Anlieger Annettestraße, die Erschließung über die Osterwicker Straße zu führen, wird nicht gefolgt. Den erhobenen Anregungen und Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit wird entsprechend der Ausführungen im Sachverhalt und dem Erschließungsplan teilweise gefolgt.
4. Für das Plangebiet wird beschlossen, den Bebauungsplan „Wüllen II“ aufzustellen. Der Planbereich beinhaltet Teile des Grundstückes Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6, Flurstück 724. Es wird umgrenzt:
- im Südosten durch die südöstliche Grenze des o. g. Flurstückes 724
- im Südwesten durch die Annettestraße
- im Nordwesten durch eine ca. 300 m lange Linie, welche als Parallele ca. 65 m zur südöstliche Grenze gebildet wird
- im Nordosten abknickend und auf den gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 587 und 588 (Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 6) verlaufend.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden für die Offenlegung gebilligt.
6. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wüllen II“ und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den aufgeführten Anhängen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
7. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Für das
Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wüllen II“ wurde die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
durchgeführt.
Es sind die
in der Anlage 1 aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit
der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge
gemacht.
Zudem wurden im Zusammenhang mit der geplanten Baustellenerschließung alle Anlieger der Annettestraße angeschrieben. Inhalt des Schreibens war ein Plan (Anlage 2), in dem die Aufteilung der Straße für die Bauphase dargestellt war. Zu dem Plan haben einige Bürger telefonisch Rücksprache gehalten, um Verständnisfragen zu klären. Zudem wurde für die Stellung der Betonkübel gebeten, diese nicht direkt vor die Haustür zu platzieren, um Anlieferungen nicht zu erschweren. Verwaltungsseitig ist diese Anregung aufgenommen worden. Eine Entscheidung für die exakte Platzierung kann am besten vor Ort bei der konkreten Umsetzung getroffen werden.
Die von den Anliegern der Annettestraße eingereichten Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt Billerbeck sollen zudem inhaltlich in die Abwägung des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Sie werden nachfolgend im Einzelnen aufgearbeitet, die Ausführungen der Anlieger sind wörtlich kursiv gedruckt:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir wenden uns an den Rat der Stadt Billerbeck, mit der Bitte,
den am 11. Dezember 2014 gefassten
Beschluss zu Überdenken und teilweise abzuändern.
Wir beschweren uns darüber, dass geplant ist, den gesamten Baustellenverkehr
über die Annettestraße aus der Richtung Coesfelder Straße zu führen. Wir regen eine verträglichere Lösung an, die so aussehen könnte,
dass eine Verbreiterung des
Fußweges entlang des
Regenrückhaltebeckens vorgenommen wird, Begegnungsverkehr durch
Ausweichbuchten ermöglicht wird und dann der bebaute Teil der Annettestraße sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den
Erschließungsverkehr als Sackgasse abgebunden wird. Bereits in 1998 lag eine
Zustimmung der Erschließung von der L 681 (Straße nach Osthellen) vor.
Alternativ sollte die seit 1999 zur Diskussion stehende
Ertüchtigung der Brücke an der Osterwicker Straße nunmehr·endlich vorgenommen werden.
Die soziale Brauchbarkeit des gefassten Beschlusses geht gegen Null und stößt bei uns auf grundsätzlich ablehnendes
Unverständnis. Durch den gefassten Beschluss werden die Verkehrsmengen und die Qualität des Verkehrs auf der Annettestraße erheblich
zunehmen. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Mit dem gefassten Beschluss haben Sie einen unverhältnismäßigen Beschluss gegen die Anwohner der
Annettestraße gefasst.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
vorgeschlagene Alternativlösung zur Erschließung wurde bereits erörtert. Leider
ist sie aus zwei Gründen nicht realisierbar. Zum einen ist eine Verbreiterung
des Fußweges entlang des Regenrückhaltebeckens aus Platzgründen nicht möglich,
da sich die notwendige Fläche nicht im Eigentum der Stadt befindet. Mit einer
Länge von 220 m würde zudem eine Ertüchtigung erhebliche Kosten verursachen,
hinzu käme außerdem der spätere Rückbau. Unter Verzicht auf Begegnungsverkehr
in dem Bereich und der Anlegung provisorischer Ausweichen an der
„Annettestraße“ müsste mit ca. 60.000,00 € Kosten gerechnet werden.
Mit
der Planung einer neuen Brücke und eines neuen Anschlusses an die Osterwicker
Straße wird jetzt begonnen. Auch aufgrund der naturschutzrechtlichen
Anforderungen wird diese einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der hohen
Kosten der Gesamtmaßnahme wäre eine solche Planung unverhältnismäßig gewesen, solange
ein Erwerb der dadurch zu erschließenden Flächen nicht möglich ist. Im Übrigen
werden durch diese Erschließung auch Anlieger belastet. Ob und wie
Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind, ist gutachterlich zu prüfen und mit den
Betroffenen zu besprechen.
Insgesamt
wird verwaltungsseitig keine unverhältnismäßige Belastung für die Anwohner an
der Annettestraße gesehen. Auch andere Anlieger von Straßen haben über Jahre
solche Belastungen hinnehmen müssen. Auf die Massonneaustraße und Von-Galen-Straße
wurde in diesem Zusammenhang schon mehrfach verwiesen. Im Prinzip gilt dies für
alle Planungen, welche eine wesentliche bauliche Veränderung vorsehen. Auch die
Anlieger des Austenkamp oder die Nachbarn von Großvorhaben, wie die an der
Holthauser Straße, werden erhebliche Belastungen hinnehmen müssen. Eine
Änderung der Erschließung führt immer nur zur Belastung anderer und der
Verzicht auf bauliche Entwicklung ist natürlich keine ernsthafte Lösung. Daher
wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, sich allein an sachlichen Erwägungen zu
orientieren.
Grundlagen:
:> Rsto 12
:> Rast 06
:> EAE 85/95
Zustandsbeschreibung
Annettestraße:
Bei der Annettestraße handelt es sich um eine nicht
endhergestellte Anliegerstraße aus den 50er Jahren mit Begegnungsverkehr.
Neben dem Anliegerverkehr wird die Annettestraße auch vom
Anliegerverkehr der angrenzenden Wohngebiete Wüllen und Kerkeler, Schülerspezialverkehr
(Großbus), landwirtschaftlichen Nutzverkehr (temporär in nicht unerheblichem Umfang) und von
Durchgangsverkehr (Abkürzung Hamern I Rosendahl)
genutzt. Die Annettestraße hat durchgängig eine Fahrbahnbreite von 4,00 Metern. Die Breite der
Seitenräume beträgt 3,30 und
1,90 Meter. Die Seitenräume sind nicht ausgebaut, teilweise nur leicht
geschottert oder von den Anliegern in Eigenregie gepflastert. Mit nur 5 Peitschenlampen ist die Annettestraße unzureichend ausgeleuchtet.
Begründung:
1. Verkehrswege sind nicht
ausreichend dimensioniert
Die vorhandene Fahrbahnbreite lässt auch heute bereits den Begegnungsverkehr von PKW nicht konfliktfrei zu, somit
erst recht nicht die Begegnungsfälle PKW I LKW und schon gar nicht LKW I LKW.
Bereits beim Begegnungsverkehr von PKWs müssen die Fahrzeuge auf die nicht
ausgebauten Seitenräume ausweichen, die für weitere
hinzukommende Begegnungsverkehre Fußgänger, Radfahrer, etc. nicht ausreichend
dimensioniert sind.
Bei zusätzlichem Baustellenverkehr und dadurch bedingt künftig anzunehmenden häufigeren Begegnungsfällen
sollte eher vorsorglich von einem breiten
Fahrbahnerfordernis ausgegangen werden, so unsere Einschätzung. Als Minimum sehen wir für die Fahrwege eine Breite von 4,5 Meter und
als zusätzliche Breite für den Seitenraum 2,50 Meter an. Die angenommene Breite für den Seitenraum setzt sich aus einem Grundmaß für den Fußgänger von
1,80 Meter, einem Bewegungsabstand zur Grundstücksgrenze von 0,20 Meter und einem Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 0,50 Meter
zusammen.
Diese Minimalvoraussetzungen werden von der Annettestraße nicht erfüllt. In der Vorlage
zur Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung am 04. Dezember 2014
attestiert die Verwaltung der
Annettestraße in Richtung Osterwicker Straße die "fehlende Breite der Straße für
Begegnungsverkehr·für die Anzahl der Grundstücke".
Und in der Gegenrichtung sieht es anders aus? Nein, sieht es
nicht! Wir laden Sie alle herzlich zu einem Ortsermin ein!
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu diesem Punkt wird auf den
Erschließungsplan verwiesen, welcher als Anlage beigefügt ist. Die zur
Verfügung stehende Katasterbreite der Straße ist ca. 9,00 m. Dabei soll durch
den Wechsel von Ausweichzonen und Parkzonen zum einen Begegnungsverkehr
ermöglicht werden, aber auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen.
Unter Abzug eines 2,00 m breiten Gehbereiches verbleibt eine ausreichende
Breite, auch für die Begegnung LKW/LKW. Neben der Zonierung der Flächen werden,
je nach Notwendigkeit, Flächen geschottert.
2. Zufahrtsbreite im Bereich der Coesfelder
Straße ist ungeeignet
Fahrzeuge, die von der Coesfelder Straße in die Engstelle der
Einmündung der
Annettestraße einbiegen, sind bereits heute in räumlicher Not und gefährden zudem den Radverkehr
und Fußgänger auf dem kombinierten Fuß-/Radweg.
Die Sichtbeziehungen sind auch durch den Höhenabfall im Zufahrtsbereich und die
vorhandene Bankette nicht ausreichend bzw. gefährdend.
Verkehrsstörungen durch Rückstaus sind bereits heute keine Seltenheit und werden in alle Richtungen zunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Breite der Zufahrt zur
Annettestraße ist ausreichend. Die Sichtdreiecke gemäß RASt06 sind auch unter
Berücksichtigung des Radweges eingehalten. Solche Einmündungsbereiche mit
querendem Radverkehr sind nichts desto trotz gefährlich. Dies ist an anderen
Straßen (z. B. Osterwicker Straße) jedoch nicht anders. Verkehrsstörungen und
Rückstaus werden im Rahmen des Baustellenverkehrs vielleicht zunehmen. In
Billerbeck gibt es jedoch keine Verkehrsbelastungen, die hieraus ein
ernstzunehmendes Verkehrsproblem erkennen lassen.
3. Ein- und Ausfahrtsbereich
an der Coesfelder Straße tangiert die Schulbushaltestelle
Ankommende Schulbusse fahren aus der Stadt kommend die Einmündung der
Annettestraße passierend an die Haltestelle. Die wartenden Kinder haben bei aus
der Annettestraße ausfahrenden Baustellenfahrzeugen keine gute Sicht auf von der Stadt ankommenden Busse.
Die Busse und der übrige Straßenverkehr stadtauswärts
haben auch keine ausreichende Sicht auf die Haltestelle und die wartenden
Schulkinder. Auf dem Weg von und zur Haltestelle müssen die Kinder aus den Wohngebieten
Wüllen und Alter Sportplatz den zeitgleich zu erwartenden
Baustellen(liefer)verkehr queren.
Dieses Gefahrenpotenzial zu schaffen und Unfälle bewusst in Kauf zu nehmen
halten wir für nicht verantwortlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Querung der Annettestraße
ist heute für die Kinder aus dem „Wüllen“ von Bedeutung. Die Querungshilfe für
südöstlich Kommende liegt südlich der Einmündung. Durch die Rotfärbung der
Überführung ist bereits eine wesentliche Maßnahme zur Verkehrssicherheit
vorhanden. Denkbar sind zusätzliche Maßnahmen, wie die Schulwegsicherung mit
Hilfe der Polizei und die Markierung mit einem allgemeinen Gefahrenzeichen. Für
Baumaßnahmen, welche durch die Stadt durchgeführt werden, ist zudem vorgesehen,
die Stoßzeit morgens gegen 7:30 Uhr zu meiden. Auch die Bauherren können im
Rahmen der Grundstücksvergabe darauf hingewiesen werden. Die Wirkung darf
jedoch nicht mit hohen Erwartungen verknüpft werden. Insgesamt ist zu dieser
Problematik zusammenzufassen, dass Schüler im Rahmen ihres Schulweges mit
vielen Gefährdungssituationen konfrontiert werden und mit diesen lernen,
umzugehen. Die Bushaltestellen liegen üblicherweise an Hauptverkehrsachsen, oft
auch an Kreuzungsbereichen verkehrsstarker Straßen. Ein Freihalten von Gefahren
wird nie möglich sein.
4. Vorhandene Hindernisse
sorgen für eine weitere Verengung
Regelmäßig parken auf den vorhandenen Seitenstreifen PKWs der
Anwohner und Besucher. Ebenso stehen turnusgemäß die Abfallbehälter auf den
Seitenstreifen zur Abholung bereit. Die vorhandenen Pflanzringe sorgen im verkehrsberuhigten Bereich zu einer
gewollten Verengung der Fahrbahnbreite und zur Reduzierung der Geschwindigkeit. Die ohnehin nicht ausreichend dimensionierten Fahr- und Seitenwege werden dadurch absichtlich noch weiter verengt, da es sich um einen
verkehrsberuhigten Bereich
handelt. Sollte die verkehrsberuhigende Möblierung (Pflanzkübel) entfernt werden sind keine weiteren verkehrsberuhigenden
Maßnahmen in der Zone so vorhanden.
Wir gehen davon aus, dass es sich dann um einen nicht haltbaren bzw. rechtlich
unzulässigen Zustand handelt. Das ist für uns inakzeptabel!
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Pflanzkübel werden
weiterhin genutzt, um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Zu diesem Punkt
wird auf den Erschließungsplan verwiesen.
5. Belastbarkeit der Straße ist nicht gesichert
Die Annettestraße ist seit gut 60 Jahren nicht endhergestellt.
In dieser Zeit hat sich der Baustellenverkehr aufgrund der Fahrzeugdimensionen
grundlegend geändert. Ein zulässiges Gesamtgewicht von über 36
Tonnen ist keine
Ausnahme. Sollte die Straße nicht hinreichend belastbar sein, bei den
unbefestigten und nur geschotterten Seitenstreifen ist unstrittig davon
auszugehen, wird es zu erheblichen Beschädigungen und folgerichtig Verschmutzungen
kommen. Zunächst ist durch eine
Prüfung sicherzustellen, dass die Straße die erforderliche
Belastbarkeit mit sich bringt. Ebenso erbitten wir um Auskunft,
wer vorhandene Verschmutzungen beseitigt und wie häufig. Ein konkreter Verursacher wird im Zweifel nur selten feststellbar sein. Zudem können schwer beladene
Baufahrzeuge bei nasser Witterung in den unbefestigten Seitenstreifen
steckenbleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Annettestraße ist eine
nicht endhergestellte Baustraße. Wie von den Anliegern ausgeführt, wird sie
heute sowohl von landwirtschaftlichem Verkehr, als auch Großbussen und
Müllfahrzeugen genutzt. Wie bereits ausgeführt, wird je nach Bedarf ergänzend
Schotter aufgebracht. Wie bei allen Verschmutzungen auf Straßen ist zunächst
der Verursacher verantwortlich. Sofern dieser nicht greifbar oder Gefahr im
Verzug ist, wird die Stadt Gefahrenstellen beseitigen.
6. Fehlende Wendeanlage
(Wendekreis, -hammer, -schleife)
Zwingend muss eine für LKW mit Anhänger ausreichend bemessene
Wendeanlage
hergestellt werden. Grundsätzlich ist das Rückwärtsfahren eines
LKW, evtl. sogar mit Anhänger, unverantwortbar gefährlich. Zudem ist kein
zweiter Mitfahrer, der eine "Einweisung" übernehmen könnte,
vorhanden. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder - auch aus den
anliegenden Wohngebieten - sind erheblich gefährdet. Sichere Verkehrsabläufe
sind unter Beibehaltung des aktuellen Zustandes nicht zu gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Rückwärtsfahren im Bereich
der Annettestraße ist wie beschrieben nicht möglich, aber auch nicht notwendig,
da im Bereich der Baustraßen „Wüllen II“ Wendemöglichkeiten vorgesehen sind.
7. Nicht ausreichende
Beleuchtung der Annettestraße
Die Annettestraße verfügt lediglich über insgesamt fünf Peitschenlampen. Hierbei handelt es sich um
eine veraltete Form der Straßenbeleuchtung. Die Anzahl und damit die Ausleuchtung ist für die neue Qualität und Quantität des zu
erwartenden Verkehrs, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden, ungenügend. Die Erkennbarkeit anderer
Verkehrsteilnehmer, der Fahrbahn und damit auch der Breite
und von Hindernissen ist in der Dunkelheit durch die nicht auskömmliche
Ausleuchtung bereits heute nicht gegeben. Dies sorgt für ein zusätzliches Gefahrenpotenzial.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Endausbaus wird
eine Beleuchtung nach dem Stand der Technik erfolgen. Da im Bereich der
Einfahrt eine Beleuchtung vorhanden ist, wird im Vorfeld keine Notwendigkeit
gesehen, dies zu verändern.
8 . Gefahrenstellen durch die
Zuwegung Johannisstraße und Nikolausstraße
Die Zuwegungen der Johannisstraße und der Nikolausstraße auf die
Annettestraße führen zu einer ergänzenden Belastung der Annettestraße. Beide
Straßen laufen in einem 90 Grad-Winkel auf die Annettestraße zu.
Haltemarkierungen sind nicht vorhanden und die Sichtbeziehungen sind zum Teil
sehr schwierig. Es ist sicherzustellen, dass die vorhandenen Einmündungen der
erforderlichen
Verkehrssicherheit entsprechen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Wohnstraßen haben eine
Beschränkung auf 30 km/h. Haltemarkierungen sind daher verkehrstechnisch nicht
geboten. Die Problematik der Sichteinschränkungen gibt es in vielen
Wohngebieten, da die Grundstückseigentümer ihr Grün nicht immer ausreichend
zurückschneiden. Der Fachbereich „Zentrale Dienste und Ordnung“ führt hier
regelmäßig Gespräche mit den nicht immer einsichtigen Eigentümern.
9. Unabdingbare Linksabbiegespur
Zur Erschließung über die Osterwicker Straße wurde bei der
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung am 10. März 2015 darauf hingewiesen,
dass als notwendige Maßnahme eine Linkabbiegespur angelegt werden muss.
Wir gehen davon aus, dass eine Linksabbiegespur auch an der
Coesfelder Straße
unentbehrlich ist. Deshalb bitten wir Sie, auch die
planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Herstellung einer
Linksabbiegespur auf der Coesfelder Straße und die Aufweitung des
Einmündungsbereiches zur prüfen und darzustellen.
Nur durch diese unabweisbare Ergänzung könnte gegebenenfalls
eine hinreichende Lösung der annehmbaren Konflikte unter den Ziffern 1 bis 3
erreicht werden.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass seinerzeit am 24. Februar
1998 ein Ratsbeschluss (TOP 5) gefasst
wurde, dass die Verwaltung beauftragt wird, für·das gesamte Gebiet südwestlich
der Stadt, das im Flächennutzungsplan sowie im Gebietsentwicklungsplan eine
mögliche Bebauung vorsieht, ein Erschließungskonzept zu erstellen, wobei die
Erschließung von der Osterwicker Straße aus vorgenommen werden soll." Wir
fordern den Rat der Stadt Billerbeck auf, an diesem Beschluss festzuhalten und
nicht wortbrüchig zu werden!
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Linksabbiegespur für die
Annettestraße wird aufgrund der Menge der angeschlossenen Häuser als
übertrieben erachtet. Direkt über die Annettestraße erschlossen sind heute ca.
20 Gebäude. Die Erschließung über die Osterwicker Straße wird in der Zukunft
voraussichtlich 150 Gebäude erschließen. Das Gebiet Kerkeler ist über drei
Straßen an die Coesfelder Straße angeschlossen. Auch unter Hinzuziehen der
zusätzlichen 9 Häuser und möglicher weiterer Nachverdichtung und gegebenenfalls
zusätzliche Fahrbewegungen von der Nikolausstraße und Johannisstraße wird der
Verkehr über die Annettestraße vielleicht ein Drittel sein im Verhältnis zum
Anschluss an die Osterwicker Straße.
Bereits zum wiederholten Mal
ist der genannte Ratsbeschluss herangezogen worden, um dem Rat Wortbruch zu
unterstellen. Dabei wurde immer gezielt darauf verzichtet, zu erwähnen, dass
entsprechend des genannten Beschlusses ein Erschließungskonzept Südwest für den
gesamten Bereich entwickelt wurde. Im August 1998 wurde dies vorgestellt und einstimmig
beschlossen. Darin enthalten waren zwei Bauzeilen über das Baugebiet „Wüllen“.
Daher werden diese Unterstellungen nachdrücklich zurückgewiesen. Die
entsprechenden Auszüge aus den Niederschriften sind bereits der Niederschrift
zum Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 02.09.2014 beigefügt worden!
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dem Bebauungsplanentwurf die Offenlage durchzuführen. Hier haben noch einmal alle Anlieger und Bauinteressenten die Möglichkeit, sich die Planung anzuschauen und Stellung zu nehmen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses am 03.12.2015, TOP 5 ö.S. und des Rates am 17.12.2015, TOP 30
ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auflistung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Nur im Ratsinfosystem:
Erschließungsplan
Entwurf des Bebauungsplanes „Wüllen II“
Begründung mit den Anlagen (Umweltbericht, Immissionsschutzgutachten „Geruch“, Artenschutzrechtliche Prüfung II, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung)