hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
1. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der unitymedia, der Bundeswehr, der Telekom und von Straßen.NRW werden zur Kenntnis genommen
2. Nach Bekanntmachung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus ihm entwickelt sein.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten, im gesamten Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen den Bebauungsplan „Wüllen II” als Satzung. Dieser besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den Anhängen.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Wüllen II“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 21. März 2016 bis zum 20. April 2016 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es sind die in der Anlage 1
aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der
verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge
für die Abwägung gemacht. Von privater Seite sind keine weiteren Stellungnahmen
mehr eingegangen. Den Anliegern wurden die Ergebnisse der bisherigen Beratungen
mitgeteilt und auf die Offenlage hingewiesen. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind auch in den unter Bezug
genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen und werden zum
Bestandteil dieser Abwägung gemacht.
In der Zwischenzeit hat die vom Kampfmittelräumdienst empfohlene
Sondierung im Bereich der Bombardierung stattgefunden. Es wurden keine Kampfmittel
gefunden.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wüllen II“ wurde bereits
genehmigt. Nach der Bekanntmachung im Amtsblatt wird sie rechtswirksam sein.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.02.2016, TOP 6 ö.S. und des Rates vom 10.03.2016, TOP 9 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Nur Ratsinfosystem:
Bebauungsplan „Wüllen II“
Begründung mit Umweltbericht, Geruchsgutachten, ASP II, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung