Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

     Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
  2. Der Anregung der Gemeinde Laer wird durch das Plankonzept bereits gefolgt. Das Bodendenkmal ist nachrichtlich dargestellt und die Fläche 1.2 (Riesauer Berg) soll nicht als Konzentrationszone dargestellt werden.
  3. Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
  4. Die Ausführungen des Kreises Coesfeld zur Vollzugsfähigkeit der Planung werden zur Kenntnis genommen. Eine detaillierte Planung der in den Zonen 1 bis 3 absehbaren erheblichen artenschutzfachlichen Maßnahmen wird auf das Genehmigungsverfahren verlagert.
  5. Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen Teilfläche Osthellermark wird dahingehend begegnet, dass die Darstellung nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
  6. Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von Konzentrationszonen).
  7. Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH & Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.
  8. Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen werden für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt.
  9. Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht und den Anlagen sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Sachverhalt:

 

Die in oben genannter Sitzung beschlossene Offenlage wurde in der Zeit vom 31. März 2016 bis zum 2. Mai 2016 einschließlich durchgeführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die in der Abwägungstabelle aufgeführt sind. Die Abwägungsvorschläge finden sich in den Beschlussvorschlägen wieder.

 

Parallel wurde ein weiteres Gespräch mit der Bezirksregierung geführt. Es sind verschiedene Anregungen zur Verbesserung der Begründung und zu Anpassungen und Änderungen in der Planzeichnung eingegangen. Frau Weil wird diese in der Sitzung vorstellen.

Daher wird gebeten, dass die Sitzungsmitglieder des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses um 18:00 Uhr zu Beginn des Bezirksausschusses anwesend sind. Für sich aus dem Vortrag ergebene Fragen wäre es sinnvoll, den Mitgliedern des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses Rederecht einzuräumen. Die erste Reihe der Zuschauerstühle wird für diese reserviert sein. Frau Weil wird im Anschluss auch im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss anwesend sein.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Zur Verfahrensvereinfachung soll diese nicht nur auf die geänderten Planungsinhalte bezogen sein, sondern die Gesamtplanung umfassen, da die Differenzierung der geänderten und nicht geänderten Planteile bei einer so komplexen Planung auch für den Bürger schwierig ist. Trotzdem sind zur Vereinfachung in der Begründung die geänderten Textstellen blau. Die Offenlage soll auch nicht verkürzt, sondern für die Dauer eines Monats erfolgen.

 

Bezüglich der Frage der Befangenheit wird auf die Ausführungen und die Informationen aus der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss vom 16.06.2015, TOP 1 verwiesen: (https://ratsinfo.billerbeck.de/net/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=1088)

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 16.02.2016,

TOP 7 ö. S. sind zudem die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (Abwägungstabelle) einsehbar:

https://ratsinfo.billerbeck.de/net/buergerinfo/to0050.php?__ktonr=10467

 

 

i. A.                                                     i. V.                                                    

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                          

Sachbearbeiterin                             Allgemeiner Vertreter                                 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.02.2016, TOP 7 ö. S. und Sitzung des Rates vom 10.03.2016, TOP 10 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Abwägungstabelle (mit Anhang 1 und 2)

Nur im Ratsinfosystem:

Entwurf der Planzeichnung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung mit Umweltbericht