hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
1.
Die
Hinweise vom Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Bundeswehr werden zur
Kenntnis genommen.
2.
Die
Anregung der DB Service Immobilien GmbH wird im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren
berücksichtigt, die Hinweise zur Kenntnis genommen.
3.
Die Hinweise
des Kreises Coesfeld werden zur Kenntnis genommen.
4.
Die 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung mit
den Anhängen (Umweltbericht und Verträglichkeitsanalyse) wird unter Abwägung
aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander beschlossen.
5.
Die
Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde
einzuholen.
6.
Die
Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
7.
Gemäß §
8 Abs. 3 BauGB wurde der Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder
Straße” parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung
dieser 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm
entwickelt sein.
8.
Der Rat
der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7
und 41 GO NRW den Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße” unter
Abwägung aller öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander als
Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit den
Anhängen (Umweltbericht, Verträglichkeitsanalyse und Schalltechnischer
Bericht).
9.
Gemäß §
10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung
ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplanes „Lebensmitteldiscounter Darfelder
Straße” beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des o. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 28. Dezember 2016 bis zum 27. Januar 2017 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Es ist eine
Stellungnahme des Kreises Coesfeld eingegangen. In der Anlage ist sie beigefügt
und wird mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme zur Grundlage der
Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht. Aus der frühzeitigen Beteiligung gelten
die dort eingegangenen Stellungnahmen fort. Dies waren Hinweise von Straßen NRW
(Zu- und Abfahrtsverbot im Zusammenhang mit der Schließung von bisherigen
Zufahrten) und der Bundeswehr (keine Bedenken bei Gebäuden unter 30 m Höhe).
Die Stellungnahme der Bahn mit der Anregung, diese im Genehmigungsverfahren zu
beteiligen, ist bei Bauantragsstellung zu berücksichtigen. Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die in der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
sind in den unter Bezug genannten Sitzungen und den Niederschriften nachzulesen
und werden zum Bestandteil dieser Abwägung gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 08.12.2016, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 15.12.2016, TOP 13 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Stellungnahmen gem. §§ 3 (2)/4 (2) BauGB
Nur Ratsinfosystem:
42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Planzeichnung
42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf Begründung
Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ - Entwurf Planzeichnung
Bebauungsplan „Lebensmitteldiscounter Darfelder Straße“ - Entwurf Begründung
Anlagen: Auswirkungs- und Verträglichkeitsanalyse, Schalltechnischer Bericht,
Kurzbewertung Altlasten