hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johanniskirchplatz/Coesfelder Str./Baumgarten“ entsprechend des vorgestellten Konzeptes vorzubereiten. Parallel wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme und zur Umsetzung des Plankonzeptes geschlossen.
Sachverhalt:
Die Gebäude „Coesfelder
Straße 3 und 5“ sollen abgebrochen und durch einen Neubau mit ca. 15
Wohneinheiten ersetzt werden. Der Bebauungsplan sieht eine Mischgebietsnutzung
mit einem versetzten Baukörper und einer Firstrichtung parallel zur Coesfelder
Straße vor. Der Südöstliche Grundstücksteil darf nur noch durch Nebenflächen
für Stellplätze etc. genutzt werden. Durch diese Festsetzung soll bei der Ortseinfahrt die Sichtachse zur
Johanniskirche freigehalten werden.
Das Grundstück soll mit einem versetzten Wohngebäude mit einem Eingang
und einer Fahrstuhlanlage bebaut werden. Die Stellplätze sollen in einer
Tiefgarage angelegt werden. Große Teile des Grundstückes werden dadurch
unterbaut. Oberhalb der Erde soll in Teilen eine gärtnerische Gestaltung
erfolgen. Nach einer ersten Vorprüfung des Vorhabens entspricht das Vorhaben in
folgenden Punkten nicht dem Bebauungsplan:
·
Durch die reine Wohnnutzung wird im Plangebiet die
Art der baulichen Nutzung „Mischgebiet“ nicht eingehalten. Die Festsetzung war
im Hinblick auf die frühere Gaststättennutzung und andere gewerbliche Nutzungen
im Plangebiet getroffen worden. Einer Entwicklung Richtung allgemeinem
Wohngebiet stehen städtebauliche Belange nicht entgegen. Eine
Bebauungsplanänderung ist jedoch erforderlich, da dies die Grundzüge der
Planung betrifft.
·
Die Grundflächenzahl II (§ 19 Abs. 4 BauNVO
–Grundflächen von Garagen, Zufahrten und Zugängen, bauliche Anlagen unterhalb
der Geländeoberfläche) für allgemeine Wohngebiete wird überschritten
(voraussichtlich bis 0,85). Dies ist in der dicht bebauten Innenstadt relativ
häufig und wäre in der Bebauungsplanänderung zu regeln.
·
In einem kleinen Bereich wird die Baugrenze
überirdisch überschritten. Es gibt zudem etliche unterirdische Überschreitungen
für die Tiefgarage.
Es ist eine geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Im Grenzbereich zum
Flurstück 51 würde eine Einhaltung dieser Vorgabe dazu führen, dass dieses
Grundstück nicht mehr bebaubar wäre, da eine Belichtung dann nur noch Richtung
Straße (Nordosten) möglich wäre. Die Planung sieht einen Flachdachbau in der
Tiefe des Gebäudes Coesfelder Straße 1 vor, um dann mit einem Rücksprung
entsprechend einer offenen Bauweise die notwendigen Abstandsflächen
einzuhalten.
Das Bauvorhaben
wurde im Gestaltungsbeirat vorberaten und die geplante Entwicklung positiv gesehen.
Es wurden einige gestalterische Anregungen für die weitere Ausführungsplanung
gegeben (Grenzmauer zum Busbahnhof, Verblendstein, Dachziegel, Ausführungen
Balkon/Brüstungen).
Da sich das
Vorhaben aus o. g. Gründen städtebaulich einfügt, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, eine Bebauungsplanänderung einzuleiten.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, einen Planentwurf zu fertigen, mit dem ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden könnte. Dabei wird
zwar auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, mit den
weiteren Grundstückseigentümern, die im Änderungsbereich liegen, soll jedoch
direkt Kontakt aufgenommen werden, um die Entwicklung zu besprechen. Zudem soll
mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme und zur
Realisierung des geplanten Baukörpers (mit den Anregungen aus dem
Gestaltungsbeirat) geschlossen werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Übersichtsplan
Grundriss EG/OG mit Baugrenzen/Baulinien
Ansichten und Schnitte
Höhen/Straßenabwicklung
Auszug aus dem Bebauungsplan