Betreff
Errichtung eines dreizügigen Kindergartens
hier: Festlegung des Standortes
Vorlage
FBPB/1489/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Es wird beschlossen, eine dreizügige Kita an der Schulstraße zu errichten. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Architekturbüro mit der Erarbeitung der Planung für das Grundstück an der Schulstraße zu beauftragen.

Parallel sollen Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz erarbeitet und vorgestellt werden.


Sachverhalt:

 

Im Anschluss an die oben genannten Sitzungen hat sich der Arbeitskreis mit Vertretern der Fraktionen dreimal getroffen, um verschiedene Aspekte der Standortwahl zu erörtern. Als Alternativen standen die beiden Standorte Dreitelkamp und Schulstraße im Raum. Als Grundlage wurden verwaltungsseitig ein Standortvergleich ausgearbeitet sowie Steckbriefe zu den beiden Standorten erstellt. Im Rahmen des ersten Treffens wurden zunächst beide Standorte vor Ort betrachtet.

 

Wesentliche zu berücksichtigende Punkte waren bei der Diskussion Lage im Stadtraum, Größe des Grundstückes, fußläufige Erreichbarkeit, Erschließung und Parkmöglichkeiten für PKW sowie Lärmbelastung auf die Außenspielbereiche.

 

Der zu erwartende zusätzliche Verkehr, selbst bei Annahme, dass alle Kinder einzeln mit dem Auto gebracht und geholt werden, entspricht nur einer geringen Verkehrszunahme, da es hier um einen dreizügigen Kindergarten mit ca. 55 Kindern geht. An keinem der diskutierten Standorte werden Verkehrsbelastungen erreicht, die von den vorhandenen Straßen nicht aufgenommen werden könnten. Dass zusätzliche Kraftfahrzeuge und zusätzliche parkende Fahrzeuge von Anliegern als Belastung empfunden werden, ist davon unbenommen. Im Verhältnis zu anderen Städten ist die Versorgung mit Parkplätzen in Billerbeck jedoch insgesamt sehr gut, ein Parkplatz direkt vor dem Ziel oder der Haustür im öffentlichen Raum ist kein Rechtsanspruch und sollte heutzutage auch nicht mehr als oberste Priorität in der Stadtplanung betrachtet werden. Es sind für einen Kindergarten zudem eigene Stellplätze zu schaffen.

 

Die intensiven Diskussionen im Arbeitskreis und zwischenzeitlichen Rückkopplungen in den Fraktionen haben zu keinem einvernehmlichen Ergebnis geführt.

 

Entsprechend der damaligen Beratung und Erörterung im Ausschuss und im Rat wird verwaltungsseitig weiterhin der Standort an der Schulstraße favorisiert, da  

·           ein Kindergarten als wesentliche Infrastruktureinrichtung einer Stadt möglichst fußläufig erreichbar sein sollte und die Standortverteilung innerhalb des Stadtgebietes und der die Standorte umgebende Mantelbevölkerung hier wesentlich günstiger ist als am Dreitelkamp

·           Synergien mit der Grundschule erreicht werden können

·           eine spätere Umnutzung z.B. zu altengerechten Wohnungen günstig ist, da diese dann zentraler liegen

·           am Schulstandort Dreitelkamp nicht vorhersehbar ist, ob Teile der Flächen vielleicht für die Schule oder Nachnutzungen für Teile vom Schulgebäude/-gelände genutzt werden könnten

·           der Standort Schulstraße den auf Dauer abgängigen Johann-Hermann Kindergarten übernehmen kann.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, einen geeigneten Architekten mit der Erarbeitung eines Entwurfes zu beauftragen und den Entwurf möglichst kurzfristig in der Sitzung vorzustellen. Die Honorarkosten bis zur Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsplanung) werden bei rd. 50.000,- Euro liegen. Die Mittel stehen im Produktkonto 01120 78550000 zur Verfügung, da mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Jahr nicht mehr begonnen werden kann. Die erforderlichen Mittel für das Feuerwehrgerätehaus und die Kita werden im Haushalt 2020 bzw. in der Finanzplanung und der Investitionsliste verplant.

 

Aus dem Arbeitskreis wurde zudem die Notwendigkeit für aktive Lärmschutzmaßnahmen auch für den Außenbereich der Grundschule deutlich gemacht. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen im Vorfeld zur Planung mit einem Gutachter die Situation vor Ort zu betrachten und Vorschläge zu unterbreiten, wie aktive Lärmschutzmaßnahmen zu einer Minderung der Lärmimmissionen, auch auf dem Schulhof, beitragen können.

 

i. A.                                                     i. A.

 

gez.

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Ausschusses für Generationen und Kultur vom 2. April 2019, TOP 3.0 ö. S., und des Rates vom 4. April  2019, TOP 6.0 ö. S.  

 

Höhe der voraussichtlichen Kosten: Planungskosten in Höhe von rd. 50.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                                   01120 78550000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

Standortvergleich

Steckbriefe Dreitelkamp und Schulstraße