Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes "Darfelder Straße"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1517/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.     Die Hinweise und Stellungnahmen des Kreises Coesfeld, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG, der Thyssengas GmbH, der Amprion GmbH; des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Telekom Deutschland GmbH und der Unitymedia NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.     Der Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird gefolgt.

3.     Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.

4.     Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

5.     Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

6.     Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 22. Oktober 2019 bis zum 22. November 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.  

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks 

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 1.10.2019, TOP 5 ö.S., und des Rates vom 10.10.2019, TOP 15 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

·          Anlage I - Abwägungstabelle

·          Entwurf der Planzeichnung

·          Entwurf der Begründung mit Anlage