hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
1. Die Hinweise und Stellungnahmen des Kreises Coesfeld, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG, der Thyssengas GmbH, der Amprion GmbH; des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Telekom Deutschland GmbH und der Unitymedia NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Anregung der LWL-Archäologie Westfalen zur Erweiterung der Hinweise wird
gefolgt.
3. Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
4. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
6. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
Das Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der
zurzeit geltenden Fassung
Die Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW
2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 411) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 22. Oktober 2019 bis zum 22. November 2019 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.
Die Aufstellung mit
den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 1.10.2019, TOP 5 ö.S., und des Rates vom 10.10.2019, TOP 15 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im
Ratsinfosystem:
· Anlage I - Abwägungstabelle
· Entwurf der Planzeichnung
· Entwurf der Begründung mit Anlage