hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung des Beteiligungsverfahrens
1.
Für das Plangebiet, welches einen Teil des
Bebauungsplangebietes „Osterwicker Straße“ umfasst, wird die Aufstellung der 3.
Änderung beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur
7, Flurstücke 232 und 60 tlw.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit
§ 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Osterwicker Straße“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Durch die 2. Änderung des
Bebauungsplanes sollte das Grundstück Osterwicker Straße 18-20 einer neuen
Nutzung zugeführt werden. Das unbewohnte Bestandsgebäude ist mittlerweile
abgebrochen, das Gesamtgrundstück ist daher unbebaut. Es ist vorgesehen ein
neues Wohngebäude auf dem Grundstück zu errichten, welches etwas von der Straße
abgerückt wird und nördlich des Grundstückes noch Platz für die Anlage von
Stellplätzen lässt. Im Zuge der Erarbeitung eines Bebauungsentwurfes hat sich
die Überlegung entwickelt, statt einem großen Baukörper zwei identische
Baukörper mit einem diese verbindenden Nebengebäude (Fahrradhaus) zu errichten.
Die Baukörper sind daher etwas tiefer, da quadratischer als ursprünglich
geplant. Der östliche Baukörper würde nun knapp 50 cm über die Baugrenze ragen.
Es wäre zwar möglich die Stellplätze auf das nach Bauordnung erforderliche
Mindestmaß zu verschmälern und diese direkt vor der Hausfassade verlaufen zu
lassen. Dies wäre aber sowohl städtebaulich als auch von der praktischen
Handhabung ein dauerhaftes Hindernis. Die Baugrenze soll daher im südlichen
Bereich geringfügig angepasst werden.
Verwaltungsseitig wird der
Planentwurf begrüßt. Durch die Teilung des Baukörpers wirkt die Bebauung
aufgelockerter. Zudem wird durch das Nebengebäude eine praktikable
Unterbringung für Räder geschaffen. Anders als bei einer Unterbringung im
Keller wird so der Weg zum Radfahren vereinfacht.
i. A.
Michaela Besecke Marion Dirks
Sachbearbeiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 25.06.2019, TOP 4 ö.S., und des Rates vom 27.06.2019, TOP 11 ö.S.
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Entwurfsplanung
Entwurf der Planzeichnung
Entwurf der Begründung
(Anlage: Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit und Artenschutzrechtliche Prüfung)