hier: Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Für das Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 54, Flurstück 35 (eine Ackerfläche in der Nähe der Hangsbachquellen an der Grenze zu Havixbeck), liegt der Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkstation vor. Es handelt sich um den Neubau eines Stahlgittermastes (Höhe= 40,32 m) mit 3 Plattformen für das D-1 Netz. Der Mast besteht aus verzinktem Stahl, ist also silbergrau.
Die Antennenträger sind vorgesehen für die Installation von mobilen Breitband-Sendeanlagen (GSM900, UMTS, LTE und später auch 5G) mit allen Trägerfrequenzen. Hintergrund ist u.a. die Versorgung der Bahnreisenden. An Standorten, wie in Bombeck mit teileweise vorhandenen Funklöchern, werden jedoch auch umliegende Bereiche mit versorgt.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Sicherstellung der Versorgung mit Telekommunikation ist selbst ein wesentlicher Belang, was sich in der Privilegierung niederschlägt. Nach allgemeiner Rechtsauffassung haben solche Vorhaben eine gesteigerte Fähigkeit sich gegen hinderliche öffentliche Belange durchzusetzen.
Die Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet, diese privilegierte Anlage gehört jedoch zu den nicht betroffenen Tätigkeiten und bleibt von den Verboten unberührt, sofern sie für die öffentliche Versorgung notwendig ist. Hierfür wurde eine funktechnische Begründung vorgelegt.
Die Erschließung soll von der Landstraße aus über den öffentlichen Feldweg erfolgen, welcher auf einer Breite von 3,50 m entsprechend geschottert werden muss.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen zu dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
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