hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Planentwurf wird, wie im Sachverhalt beschrieben, in Bezug auf die zulässigen Gebäudehöhen und die Gestaltung geändert.
2. Den Anregungen das Planverfahren nicht weiter zu verfolgen, den Bauhof an einem anderen Standort anzusiedeln, das Baufeld zu verkleinern, das Nutzungsspektrum zu ändern oder den Pflanzstreifen zu verbreitern wird nicht gefolgt.
3. Die Stellungnahme der IHK wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) gebilligt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Parallel wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen gegeben.
5. Die Beschlüsse werden ortsüblich bekannt gemacht.
Sachverhalt:
Entsprechend der oben genannten Beschlüsse hat die
öffentliche Auslegung der Planung in der Zeit vom 5. Januar 2022 bis zum 4.
Februar 2022 einschließlich stattgefunden. Parallel fand die Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange statt.
Es sind zahlreiche private Stellungnahmen eingegangen.
Dabei wurde viele Fragen gestellt, diese wurden durch die Verwaltung zunächst
in einem allgemeinen Schreiben beantwortet. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Mit diesen weiteren Informationen haben die Bürger die Möglichkeit genutzt ihre
Stellungnahme weiter zu präzisieren bzw. auch konkretere Anregungen zu
formulieren. Zudem bekommen alle Personen, welche Eingaben eingereicht haben,
nach der Ratssitzung ein weiteres Infoschreiben. Die Verwaltung ist zudem immer
auch zu einer persönlichen Ansprache bereit.
Nachdem sich die Anlieger inhaltlich vertiefend mit
der Materie auseinandergesetzt haben, sind auch zahlreiche konkrete Anregungen
zur Kompromissfindung eingegangen. Vorgeschaltet soll hier jedoch vorangestellt
werden, dass die Stellungnahmen natürlich in erster Linie den Wunsch der
Beibehaltung des Status Quo beinhalten. Die begünstigten Gewerbetreibenden
haben sich nicht konkret geäußert. Die Industrie- und Handelskammer hat sich
schriftlich, die Handwerkskammer telefonisch positiv zur geplanten Änderung
geäußert. Beide sehen eine bessere Ausnutzbarkeit von gewerblichen Bauflächen
bei immer knapper werdenden Flächen positiv.
Um eine Abwägung der Bedenken und Anregungen zu
vereinfachen, sind die eingegangen Stellungnahmen nach Themen sortiert. Die
verwaltungsseitigen Ausführungen zu den Einwänden sind kursiv hinter den
Eingaben eingefügt. Die Aufstellung mit der verwaltungsseitigen
Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung
gemacht.
Die Originale sind zur Sicherstellung der
vollständigen Wiedergabe des Inhalts ebenfalls anonymisiert beigefügt. Die
jeweilige Betroffenheit ist durch die Angabe der Wohnlage verdeutlicht.
Zusammenfassend wird verwaltungsseitig ein
Kompromiss vorgeschlagen, um den Anliegern mit ihren Interessen entgegen zu
kommen. Die angesprochenen Belange stehen jedoch teilweise in einem Widerspruch
zueinander, so dass hier verschiedene Bausteine miteinander kombiniert werden
sollten.
Der Immissionsschutz wäre am höchsten, wenn die
gewerblichen Gebäude als geschlossene Bauweise komplett durchgebaut würden.
Dann würden auch die Geräusche von der Straße oder weiter entfernten Betrieben
kaum mehr zu hören sein. Wenn der Pflanzstreifen mit Bäumen ausgewachsen wäre
und diese als großkronige Bäume voll entwickelt wären, hätten sie eine Höhe von
über zehn Metern und die Gebäude würden dahinter verschwinden. Wäre also der
Immissionsschutz auch von weiter entfernten heute bereits vorhandenen
Schallquellen und das Pflanzgebot das wichtigste Ziel, müsste der Wunsch nach einer
kleinteiligeren Bebauung und Lichteinfall von der Nordwestseite der Grundstücke
zurückgestellt werden.
In den Gesprächen in der Vergangenheit wurde jedoch
gerade der Pflanzstreifen mit einem zwei Meter hohen Wall nicht von allen
Anliegern in dieser Stringenz gefordert, um noch im Sommer Abendsonne zu
erhalten. Sofern der Pflanzstreifen als Wallhecke mit Heckenpflanzen und
Einzelbäumen ausgestaltet ist, würde z. B. eine weiße Trapezblechwand einer
Lagerhalle sicherlich sichtbar bleiben.
Als Kompromiss wird daher die folgende Mischung der
Bausteine vorgeschlagen:
Der Pflanzstreifen bleibt weiterhin bestehen, die
Festsetzung wird nicht geändert.
Auch die Unterteilung der Fläche in GGE und GGE1
bleibt bestehen. Die Staffelung wird jedoch dahingehend weiter
ausdifferenziert, dass im Abstand von 10 bis 20 Metern Entfernung nur eine
Firsthöhe von 8,00 Metern zugelassen wird.
Zudem wird eine zusätzliche gestalterische
Festsetzung für diesen Streifen aufgenommen. Dieser betrifft jedoch nur
Fassadenflächen, welche größer sind als sie auch bei Wohnhäusern vorkommen. So
wird vorgeschlagen, dass Außenwandflächen oder Einfriedungen über 100 m² Fläche
pro Baugrundstück, welche in Richtung Wohnbebauung ausgerichtet sind, entweder
in einem dunklen Grünton (RAL 6000 bis 6012) oder mit einem Verblendstein in
der Farbpalette rot, braun oder anthrazit ausgeführt werden. Untergeordnete
Flächen bis 20 % dürfen anders gestaltet werden.
Der Bebauungsplan setzt bereits heute fest, dass
die Fassaden alle 12 Meter vertikal zu gliedern sind.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Änderung
der Planung erneut auszulegen und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
i. A. i.
A. i.
V.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Hubertus Messing
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
·
Zusammenfassung
der Stellungnahmen / Ausführungen der Verwaltung nach Themen sortiert
·
Infoschreiben
der Verwaltung
·
Stellungnahme
der IHK
·
Stellungnahmen
1 – 7
·
Entwurf
der Planzeichnung
·
Entwurf
der Begründung