Betreff
Bauleitplanung für weitere Windenergiestandorte
hier: Erarbeitung von Leitlinien
Vorlage
FB60/1956/2024
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Leitlinien A, B und C dienen als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für Windenergiegebiete.

Die Abgrenzungskriterien zur Ermittlung der Potentialflächen werden, wie der Anlage beigefügt, zu Grunde gelegt.

Die Ergebnisse werden in einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse werden in den weiteren Beratungsprozess eingebracht.

 


Sachverhalt:

 

Wie in oben genannter Sitzung beschlossen, soll nun konkret über Leitlinien beraten werden, die als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für Windenergiegebiete in Billerbeck gelten sollen. Herr Ahn vom Büro WoltersPartner Stadtplaner GmbH wird sie in der Sitzung vorstellen und erläutern.

Die Leitlinien sind in drei Blöcke mit jeweiligen Unterpunkten gegliedert. Dabei geht es zum einen um klare raumordnerische Vorgaben, die sowohl für betroffene Bürger, als auch Investoren transparent darstellen was geht und was nicht.

Zum anderen geht es auch um die Abschöpfung und Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile, welche durch eine Ausweisung von Windenergiegebieten erreicht werden können. Hier wird es auch nachfolgend hinsichtlich möglicher Beteiligungsmodelle einen weiteren Diskurs geben müssen. Eine reine Anliegerbeteiligung steht dabei den Interessen der Allgemeinheit entgegen. Aber auch die Regelungen zu den Wirtschaftswegen sind von erheblicher Bedeutung, da der Bau der Anlagen mit erheblichen Belastungen der Wirtschaftswege verbunden ist und die Schäden immer wieder zu großer Verärgerung bei den Anliegern (und der Stadt) führen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen alle vom Planungsbüro vorgeschlagenen Leitlinien und auch die Kriterien, welche hinter der Windpotenzialflächenanalyse stehen, wie vorgeschlagen zu beschließen. Sie ermöglichen zum einen erheblichen Zuwachs an weiteren Standorten, zum anderen geben Sie aber auch für alle Bürger eine klare Abgrenzung und Richtung vor.

 

Zudem wird vorgeschlagen mit den Leitlinien und der Windpotentialanalyse eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Neben den räumlichen Kriterien dürfte sich auch aus den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Bürgerenergiegesetz Erörterungsbedarf ergeben. Die Ergebnisse aus der Beteiligung werden dann in den weiteren Beratungsprozess eingebracht.

 

 

Im Auftrag

 

 

Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 05.12.2023, TOP 1 ö.S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 05.12.2023, TOP 1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Nur im Ratsinfosystem:

Erläuterung und Entwurf der Leitlinien

Windpotentialflächenanalyse