hier: Erarbeitung von Leitlinien
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Leitlinien A, B und C dienen als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für Windenergiegebiete.
Die Abgrenzungskriterien zur Ermittlung der Potentialflächen werden, wie der Anlage beigefügt, zu Grunde gelegt.
Die Ergebnisse werden in einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt und erörtert. Die Ergebnisse werden in den weiteren Beratungsprozess eingebracht.
Sachverhalt:
Wie in oben
genannter Sitzung beschlossen, soll nun konkret über Leitlinien beraten werden,
die als Entscheidungsgrundlage für die Einleitung von Positivplanung für
Windenergiegebiete in Billerbeck gelten sollen. Herr Ahn vom Büro
WoltersPartner Stadtplaner GmbH wird sie in der Sitzung vorstellen und
erläutern.
Die Leitlinien
sind in drei Blöcke mit jeweiligen Unterpunkten gegliedert. Dabei geht es zum
einen um klare raumordnerische Vorgaben, die sowohl für betroffene Bürger, als
auch Investoren transparent darstellen was geht und was nicht.
Zum anderen geht
es auch um die Abschöpfung und Verteilung der wirtschaftlichen Vorteile, welche
durch eine Ausweisung von Windenergiegebieten erreicht werden können. Hier wird
es auch nachfolgend hinsichtlich möglicher Beteiligungsmodelle einen weiteren
Diskurs geben müssen. Eine reine Anliegerbeteiligung steht dabei den Interessen
der Allgemeinheit entgegen. Aber auch die Regelungen zu den Wirtschaftswegen
sind von erheblicher Bedeutung, da der Bau der Anlagen mit erheblichen
Belastungen der Wirtschaftswege verbunden ist und die Schäden immer wieder zu
großer Verärgerung bei den Anliegern (und der Stadt) führen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen alle vom Planungsbüro vorgeschlagenen Leitlinien und auch
die Kriterien, welche hinter der Windpotenzialflächenanalyse stehen, wie
vorgeschlagen zu beschließen. Sie ermöglichen zum einen erheblichen Zuwachs an
weiteren Standorten, zum anderen geben Sie aber auch für alle Bürger eine klare
Abgrenzung und Richtung vor.
Zudem wird
vorgeschlagen mit den Leitlinien und der Windpotentialanalyse eine Beteiligung
der Öffentlichkeit durchzuführen. Neben den räumlichen Kriterien dürfte sich
auch aus den Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Bürgerenergiegesetz
Erörterungsbedarf ergeben. Die Ergebnisse aus der Beteiligung werden dann in
den weiteren Beratungsprozess eingebracht.
Im Auftrag
Michaela Besecke Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 05.12.2023, TOP 1 ö.S. und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 05.12.2023, TOP 1 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Erläuterung und
Entwurf der Leitlinien
Windpotentialflächenanalyse