Beschluss:

Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):

  1. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.

Ergebnisse aus der ersten Offenlage (s. Abwägungstabelle II):

  1. Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen Teilfläche Osthellermark wurde dahingehend begegnet, dass die Darstellung nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
  2. Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von Konzentrationszonen).
  3. Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH & Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.

 

Ergebnisse aus der erneuten Offenlage (s. Abwägungstabelle III):

  1. Den Anregungen der privaten Einwender 1 wird wie in der Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen (u.a. ungenügende Berücksichtigung des Artenschutzes und Landschaftsschutzes, Forderung zu Überarbeitung des Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen, Vorwurf der Ungleichbehandlung der Bewohner bezüglich der Vorsorgeabstandes, des Erholungswertes im angrenzenden Strübberhoek und der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ungenügende Information der Ratsmitglieder).
  2. Den Anregungen des privaten Einwenders 2 wird wie in der Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen (u.a. Aufgabe der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung, welche weitläufige Flächen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft u.a. im Bereich Steinfurter Aa und Kentrup festsetzt).
  3. Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
  4. Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
  5. Dem Hinweis des Kreises Coesfeld, dass im Umweltbericht der Radius 1000m heißen muss wird gefolgt. Durch den dortigen Verweis auf die Anlage 13 und die dort ausführlich beschriebenen Schutzabstände ist dies nur eine redaktionelle Änderung.

 

abschließende Beschlüsse:

  1. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Konzentrationszonen für die Windenergie“ nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
  2. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  3. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Herr Kösters, Herr Ahlers, Herr Schulze Temming, Herr Schulze Thier, Frau Schulze Wierling, Herr Wiesmann, Frau Rawe und Herr Schlieker erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Herr Kösters übergibt den Sitzungsvorsitz an die 2. stell. Bürgermeisterin Frau Bosse.

 

Frau Bosse stellt den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses zur Abstimmung.


Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen