Sitzung: 02.03.2017 Rat der Stadt
Vorlage: FBPB/1206/2017
Beschluss:
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):
- Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.
Ergebnisse aus der ersten Offenlage (s. Abwägungstabelle II):
- Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen
Teilfläche Osthellermark wurde dahingehend begegnet, dass die Darstellung
nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
- Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden
zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht
gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von
Konzentrationszonen).
- Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH
& Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.
Ergebnisse aus der
erneuten Offenlage (s. Abwägungstabelle III):
- Den Anregungen der privaten Einwender 1 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen (u.a. ungenügende Berücksichtigung des Artenschutzes und
Landschaftsschutzes, Forderung zu Überarbeitung des Plankonzept zur
Darstellung von Konzentrationszonen, Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Bewohner bezüglich der Vorsorgeabstandes, des Erholungswertes im
angrenzenden Strübberhoek und der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ungenügende
Information der Ratsmitglieder).
- Den Anregungen des privaten Einwenders 2 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen (u.a. Aufgabe der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung, welche weitläufige
Flächen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft u.a. im Bereich Steinfurter Aa und Kentrup festsetzt).
- Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG
werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
- Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis
genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es
artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen
Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme
des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind
konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise
sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den
Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
- Dem Hinweis des Kreises Coesfeld, dass im Umweltbericht der Radius
1000m heißen muss wird gefolgt. Durch den dortigen Verweis auf die Anlage
13 und die dort ausführlich beschriebenen Schutzabstände ist dies nur eine
redaktionelle Änderung.
abschließende
Beschlüsse:
- Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und
untereinander wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck „Konzentrationszonen für die Windenergie“ nebst Begründung mit
Umweltbericht wird beschlossen.
- Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren
Verwaltungsbehörde einzuholen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Herr Kösters, Herr Ahlers, Herr Schulze Temming, Herr Schulze Thier, Frau Schulze Wierling, Herr Wiesmann, Frau Rawe und Herr Schlieker erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Herr Kösters übergibt den Sitzungsvorsitz an die 2. stell. Bürgermeisterin Frau Bosse.
Frau Bosse stellt den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses zur Abstimmung.
Stimmabgabe: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen