hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Ergebnisse aus den
Beteiligungsverfahren:
1. Die Hinweise eines Anliegers zur Verkehrssituation, der IHK, der Telekom, der Bundeswehr und der Stadt Dülmen werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Anregung eines Anliegers bzgl. der Anbindung des südlichen Parkplatzes wird in der Planung aufgegriffen. Der Anregung bzgl. der Fußwegequerung des Wendelskamps wird nicht gefolgt.
3. Die Hinweise und Stellungnahmen der Städte Coesfeld und Dülmen werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken gegen die vorliegende Planung werden zurückgewiesen.
4. Die Bedenken von Dülmen Marketing gegen die vorliegende Planung werden zurückgewiesen.
5. Die Hinweise des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 werden zur Kenntnis genommen, die Anregungen werden berücksichtigt.
6. Die Hinweise der Westnetz GmbH und der Telekom werden zur Kenntnis genommen und in der Umsetzung der Planung berücksichtigt.
7. Die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW werden zur Kenntnis genommen und in der Umsetzung der Planung berücksichtigt, die Anregung wird berücksichtigt.
8. Der Hinweis des LWL wird zur Kenntnis genommen und die Planzeichnung und Begründung entsprechend angepasst.
9. Die Aussage der Handwerkskammer Münster wird zurückgewiesen, die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Abschließende
Beschlüsse:
10. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen beschlossen.
11. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
12. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
13. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ parallel mit der Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Nach Genehmigung dieser 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan aus ihm entwickelt sein.
14. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen.
15. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist nach Inkrafttreten der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.
·
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 -
BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421), neu gefasst durch das Gesetz
vom 30.06.2021, in Kraft getreten am 02.07.2021 (GV.NRW. S.822), in der zuletzt
geänderten Fassung.
·
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der zuletzt geänderten
Fassung.
Sachverhalt:
Im Rahmen der 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck fand die erneute
Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 2. Januar bis 16. Januar 2024
(einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fand die Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB vom 10. Juli bis zum 14. August 2023 (einschließlich) statt. Zudem
wurde auch hier die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Bei beiden
Öffentlichkeitsbeteiligungen gingen von privater Seite keine Stellungnahmen
ein. Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sind als Anlagen 1 - 3 beigefügt.
Die Stellungnahmen
aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) & 4 (1) BauGB sind
als Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlagen 4 & 5).
Alle Aufstellungen
mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen werden zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
In Bezug auf die
Verkehrsführung des nördlichen Parkplatzes ergeben sich im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gegenüber dem Entwurfsstand während der Offenlage keine
Änderungen. Ein Wechsel der Fahrtrichtung ist nicht sinnvoll, da die Einfahrt
auf den Parkplatz vom Hagen kommend dann unmittelbar an einer Parkbucht läge
und somit mehr Autos in den Gegenverkehr navigieren müssten. Für ortsfremde
Parkplatzsuchende ist es außerdem einfacher, wenn die erste sich bietende
Einfahrt genutzt werden kann.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und
gegeneinander vorgeschlagen, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Anlagen 6 & 7) zu beschließen. Aus dem Inkrafttreten der
Flächennutzungsplanänderung ergäbe sich außerdem der Beschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ (Anlagen 8
& 9) als Satzung.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 05.12.2023, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 14.12.2023, TOP 15 ö.S. sowie Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 06.06.2023, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 15.06.2023, TOP 9 ö.S.
Anlagen:
(Nur im Ratsinfosystem)
1.
Stellungnahmen
gem. § 4a (3) BauGB in Bezug auf die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
2.
Stellungnahmen
gem. § 4 (2) BauGB in Bezug auf die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
3.
Stellungnahmen
gem. § 4 (2) BauGB in Bezug auf die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
4.
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB in Bezug auf die 48. Änderung des
Flächennutzungsplanes
5.
Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB in Bezug auf die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
6.
48.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Planzeichnung
7.
48.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Begründung mit Umweltbericht und
Anlagen
8.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ – Entwurf Planzeichnung
9.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ – Entwurf Begründung mit
Umweltbericht und Anlagen