Sitzung: 24.01.2017 Bezirksausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 3
Vorlage: FBPB/1206/2017
Beschlussvorschlag
für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):
- Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.
Ergebnisse aus der ersten Offenlage (s. Abwägungstabelle II):
- Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen
Teilfläche Osthellermark wurde dahingehend begegnet, dass die Darstellung
nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
- Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden
zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle
nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung
von Konzentrationszonen).
- Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH
& Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.
Ergebnisse aus der
erneuten Offenlage (s. Abwägungstabelle III):
- Den Anregungen der privaten Einwender 1 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen (u.a. ungenügende Berücksichtigung des Artenschutzes und
Landschaftsschutzes, Forderung zu Überarbeitung des Plankonzept zur
Darstellung von Konzentrationszonen, Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Bewohner bezüglich der Vorsorgeabstandes, des Erholungswertes im
angrenzenden Strübberhoek und der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie
ungenügende Information der Ratsmitglieder).
- Den Anregungen des privaten Einwenders 2 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen (u.a. Aufgabe der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
und Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung, welche weitläufige
Flächen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft u.a. im Bereich Steinfurter Aa und Kentrup festsetzt).
- Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG
werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
- Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis
genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es
artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen
Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der
Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese
Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten
Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene
zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
- Dem Hinweis des Kreises Coesfeld, dass im Umweltbericht der Radius
1000m heißen muss wird gefolgt. Durch den dortigen Verweis auf die Anlage
13 und die dort ausführlich beschriebenen Schutzabstände ist dies nur eine
redaktionelle Änderung.
abschließende
Beschlüsse:
- Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und
untereinander wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck „Konzentrationszonen für die Windenergie“ nebst Begründung mit
Umweltbericht wird beschlossen.
- Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren
Verwaltungsbehörde einzuholen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Der Vorsitzende Herr Wiesmann sowie die Ausschussmitglieder Herr Schulze Temming und Frau Schulze Wierling erklären sich für befangen. Sie begeben sich in den Zuschauerraum und nehmen an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Den Sitzungsvorsitz übernimmt der stellv. Vorsitzende Herr Flüchter.
Nachdem sich keine Wortmeldungen ergeben stellt Herr Flüchter den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Stimmabgabe: 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen