hier: Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und Beschluss
Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als
Beschlussvorschlag für den Rat:
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):
- Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.
Ergebnisse aus der ersten Offenlage (s. Abwägungstabelle II):
- Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen
Teilfläche Osthellermark wurde dahingehend begegnet, dass die Darstellung
nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
- Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen.
Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a.
Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von
Konzentrationszonen).
- Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH
& Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.
Ergebnisse aus der
erneuten Offenlage (s. Abwägungstabelle III):
- Den Anregungen der privaten Einwender 1 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden
zurückgewiesen (u.a. ungenügende Berücksichtigung des Artenschutzes und
Landschaftsschutzes, Forderung zu Überarbeitung des Plankonzept zur
Darstellung von Konzentrationszonen, Vorwurf der Ungleichbehandlung der
Bewohner bezüglich der Vorsorgeabstandes, des Erholungswertes im angrenzenden
Strübberhoek und der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ungenügende
Information der Ratsmitglieder).
- Den Anregungen des privaten Einwenders 2 wird wie in der
Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen
(u.a. Aufgabe der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einleitung
einer Flächennutzungsplanänderung, welche weitläufige Flächen für den
Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft u.a. im
Bereich Steinfurter Aa und Kentrup festsetzt).
- Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG
werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden
Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
- Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis
genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es
artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen
Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der
Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese
Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten
Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene
zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
- Dem Hinweis des Kreises Coesfeld, dass im Umweltbericht der Radius
1000m heißen muss wird gefolgt. Durch den dortigen Verweis auf die Anlage
13 und die dort ausführlich beschriebenen Schutzabstände ist dies nur eine
redaktionelle Änderung.
abschließende
Beschlüsse:
- Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und
untereinander wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Billerbeck „Konzentrationszonen für die Windenergie“ nebst Begründung mit
Umweltbericht wird beschlossen.
- Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren
Verwaltungsbehörde einzuholen.
- Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die erneute Offenlage vom 7. Oktober
2016 bis zum 7. November 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Zudem wurde
die Bezirksregierung Münster angeschrieben und um ihre landesplanerische
Stellungnahme gebeten. Sie erhebt keine Bedenken aus Sicht der Raumordnung. Die
Ausführungen sind in der Abwägungstabelle III enthalten.
Es sind die
in der Anlage 1 (Abwägungstabelle III) aufgelisteten Stellungnahmen
eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird
zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht.
In der
Zwischenzeit sind nicht nur die zwei Windkraftanlagen an der Steinfurter Aa
genehmigt worden sondern auch die zwei Windkraftanlagen am Riesauer Berg. Zudem
wurde durch den Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass für den Bereich Kentrup für
drei Anlagen ein Genehmigungsantrag eingereicht wurde für den die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Für die in der Zeit vom 31. März 2016 bis zum
2. Mai 2016 (einschließlich) durchgeführte Offenlage wurde bereits in o.g.
Sitzung eine Abwägungstabelle erstellt und Abwägungsvorschläge im
Beschlussvorschlag unterbreitet. In der Gesamtabwägung sind diese und die
Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in die Abwägung
einzustellen. Die Abwägungstabellen aus diesen Verfahren sind als Anlage
beigefügt und werden zum Bestandteil der Abwägung gemacht. In den
Beschlussvorschlägen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Gesamtergebnis aller Beteiligungsverfahren aufgelistet.
Aufgrund der Einarbeitung einiger Anregungen hatten diese sich mit dem Entwurf
der Planung entsprechend verändert, so dass die jetzt eingegangenen
Stellungnahmen das abwägungsrelevante Ergebnis darstellen. Bei den
Stellungnahmen der Privaten ist eine abschließende Zusammenfassung nicht so
einfach möglich, da der Personenkreis nicht immer identisch war und auch
inhaltlich ergänzt wurde, aber alte Stellungnahmen weiterhin inhaltlich Bestand
haben. Diese sind im Beschlussvorschlag nach den Verfahrensschritten
unterteilt, so dass eine inhaltliche Auseinandersetzung über die
Abwägungstabellen möglich ist.
Bezüglich der Frage der Befangenheit wird auf die Ausführungen und die Informationen aus der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss vom 16.06.2015, TOP 1 verwiesen: (https://ratsinfo.billerbeck.de/net/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=1088)
Verwaltungsseitig wird unter
Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander
vorgeschlagen, die Änderungen
des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.02.2016, TOP 7 und des Rates vom 10.03.2016, TOP 10 sowie Sitzung des Bezirksausschusses und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6.09.2016, jeweils TOP 1 und des Rates vom 22.09.2016, TOP 11
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Abwägungstabelle III (Ergebnisse der erneuten Offenlage)
Nur Ratsinfosystem:
Abwägungstabelle I (Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren)
Abwägungstabelle II (Ergebnisse der Offenlage)
Anlage 1 und 2 zur Abwägungstabelle II
Entwurf der Planzeichnung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht
Anlagen zur Begründung