Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als

      Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung (s. Abwägungstabelle I):

  1. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung der Anlieger der Konzentrationszone „Osthellermark“ wird zurückgewiesen.

Ergebnisse aus der ersten Offenlage (s. Abwägungstabelle II):

  1. Den Bedenken des Einwenders 7 bzgl. der Abgrenzung der südlichen Teilfläche Osthellermark wurde dahingehend begegnet, dass die Darstellung nunmehr exakt der des Regionalplanes entspricht.
  2. Die Bedenken der Anlieger (Einwender 1-5 und 7) werden zurückgewiesen. Den Anregungen wird entsprechend der Abwägungstabelle nicht gefolgt (u.a. Erhöhung des Vorsorgeabstandes und keine Darstellung von Konzentrationszonen).
  3. Der Anregung (Einwender 6) der Bürgerwind Steinfurter Aa GmbH & Co. KG, die Vorsorgeabstände zu verringern, wird nicht gefolgt.

 

Ergebnisse aus der erneuten Offenlage (s. Abwägungstabelle III):

  1. Den Anregungen der privaten Einwender 1 wird wie in der Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen (u.a. ungenügende Berücksichtigung des Artenschutzes und Landschaftsschutzes, Forderung zu Überarbeitung des Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen, Vorwurf der Ungleichbehandlung der Bewohner bezüglich der Vorsorgeabstandes, des Erholungswertes im angrenzenden Strübberhoek und der Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie ungenügende Information der Ratsmitglieder).
  2. Den Anregungen des privaten Einwenders 2 wird wie in der Abwägungstabelle ausgeführt nicht gefolgt. Die Bedenken werden zurückgewiesen (u.a. Aufgabe der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einleitung einer Flächennutzungsplanänderung, welche weitläufige Flächen für den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft u.a. im Bereich Steinfurter Aa und Kentrup festsetzt).
  3. Die Stellungnahmen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, der Amprion GmbH und der Deutschen Telekom AG werden zur Kenntnis genommen und für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren an den Kreis Coesfeld weitergeleitet.
  4. Die Stellungnahme des Kreises Steinfurt wird zur Kenntnis genommen. Nach den vorliegenden Untersuchungen gibt es artenschutzrechtliches Konfliktpotential in den Konzentrationszonen Riesauer Berg, Kentrup und Steinfurter Aa, welche, wie in der Stellungnahme des Kreises Coesfeld ausgeführt, mit der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen grundsätzlich lösbar sind. Diese Maßnahmen sind konkret in der Genehmigungsplanung zu nennen. Die genannten Hinweise sollen durch Abstimmung der Maßnahmen auf Genehmigungsebene zwischen den Landschaftsbehörden Berücksichtigung finden.
  5. Dem Hinweis des Kreises Coesfeld, dass im Umweltbericht der Radius 1000m heißen muss wird gefolgt. Durch den dortigen Verweis auf die Anlage 13 und die dort ausführlich beschriebenen Schutzabstände ist dies nur eine redaktionelle Änderung.

 

abschließende Beschlüsse:

  1. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck „Konzentrationszonen für die Windenergie“ nebst Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
  2. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
  3. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

 

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in der o. g. Sitzung wurde die erneute Offenlage vom 7. Oktober 2016 bis zum 7. November 2016 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Zudem wurde die Bezirksregierung Münster angeschrieben und um ihre landesplanerische Stellungnahme gebeten. Sie erhebt keine Bedenken aus Sicht der Raumordnung. Die Ausführungen sind in der Abwägungstabelle III enthalten.

 

Es sind die in der Anlage 1 (Abwägungstabelle III) aufgelisteten Stellungnahmen eingegangen. Diese Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge für die Abwägung gemacht.

 

In der Zwischenzeit sind nicht nur die zwei Windkraftanlagen an der Steinfurter Aa genehmigt worden sondern auch die zwei Windkraftanlagen am Riesauer Berg. Zudem wurde durch den Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass für den Bereich Kentrup für drei Anlagen ein Genehmigungsantrag eingereicht wurde für den die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

 

Für die in der Zeit vom 31. März 2016 bis zum 2. Mai 2016 (einschließlich) durchgeführte Offenlage wurde bereits in o.g. Sitzung eine Abwägungstabelle erstellt und Abwägungsvorschläge im Beschlussvorschlag unterbreitet. In der Gesamtabwägung sind diese und die Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren in die Abwägung einzustellen. Die Abwägungstabellen aus diesen Verfahren sind als Anlage beigefügt und werden zum Bestandteil der Abwägung gemacht. In den Beschlussvorschlägen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Gesamtergebnis aller Beteiligungsverfahren aufgelistet. Aufgrund der Einarbeitung einiger Anregungen hatten diese sich mit dem Entwurf der Planung entsprechend verändert, so dass die jetzt eingegangenen Stellungnahmen das abwägungsrelevante Ergebnis darstellen. Bei den Stellungnahmen der Privaten ist eine abschließende Zusammenfassung nicht so einfach möglich, da der Personenkreis nicht immer identisch war und auch inhaltlich ergänzt wurde, aber alte Stellungnahmen weiterhin inhaltlich Bestand haben. Diese sind im Beschlussvorschlag nach den Verfahrensschritten unterteilt, so dass eine inhaltliche Auseinandersetzung über die Abwägungstabellen möglich ist.

 

Bezüglich der Frage der Befangenheit wird auf die Ausführungen und die Informationen aus der Sitzungsvorlage für den Bezirksausschuss vom 16.06.2015, TOP 1 verwiesen: (https://ratsinfo.billerbeck.de/net/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=1088)

 

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderungen des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.02.2016, TOP 7 und des Rates vom 10.03.2016, TOP 10 sowie Sitzung des Bezirksausschusses und des  Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6.09.2016, jeweils TOP 1 und des Rates vom 22.09.2016, TOP 11

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Abwägungstabelle III (Ergebnisse der erneuten Offenlage)

Nur Ratsinfosystem:

Abwägungstabelle I (Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren)

Abwägungstabelle II (Ergebnisse der Offenlage)

Anlage 1 und 2 zur Abwägungstabelle II

Entwurf der Planzeichnung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung mit Umweltbericht

Anlagen zur Begründung